Fensterrahmen und Fensterverglasungen sind gemeinschaftliches
Eigentum (LG Lübeck).
Außenfenster gehören immer zum Gemeinschaftseigentum, da
sie Bestandteile der Fassade sind. Somit müssen alle
Wohnungseigentümer zusammen, die Kosten für einen
Außenanstrich der Fenster und die Reparatur von kaputten
Fenstern tragen.
Soweit nicht die Gemeinschaftsordnung eine andere
Kostentragungspflicht vorsieht.
Fensterbänke/ -simse: gehören zum Gemeinschaftseigentum,
wenn sie nach außen gerichtet sind. Nach innen gerichtet gehören
sie zum Sondereigentum.
Fensterläden, Außenrolläden und Außenjalousien gehören
Gemeinschaftseigentum.
Bestimmt die Teilungserklärung, dass die Kosten für die
Instandhaltung und Instandsetzung der Fensterscheiben in
Außenfenstern, die als Teil des Gemeinschaftseigentums räumlich
zum Sondereigentum gehören, von den jeweiligen
Sondereigentümern zu tragen sind, so trifft die einzelnen
Eigentümer nicht die Pflicht, auch die Kosten für den Austausch
bzw. die Erneuerung des ganzen Fensters zu tragen.
Oberlandesgericht Düsseldorf.
Sollen 40 Jahre alte, einfach verglaste Holzfenster in einer
Wohnanlage gegen isolierverglaste Fenster aus Kunststoff
ausgetauscht werden, liegt darin keine "bauliche Veränderung"
des Gemeinschaftseigentums; die Eigentümerversammlung kann
diese Maßnahme daher mit einfacher Mehrheit beschließen,
Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die neuen Fenster die
einheitliche Fassadengestaltung nicht sichtbar verändern.
(Beschluss des Oberlandesgerichts Köln)
Lässt ein Wohnungseigentümer - entgegen dem der
Eigentümergemeinschaft an seiner Wohnung
Kunststofffenster statt Holzfenster einbauen, so kann die
Gemeinschaft die Beseitigung verlangen.
Der Eigentümer kann sich auch nicht gegen den
Eigentümerbeschluss stellen, weil er der Meinung, dass es optisch
nicht nachteilig ist. OLG Düsseldorf
Beschließt eine Eigentümergemeinschaft, dass einzelne
Wohnungseigentümer in Flughafennähe intakte Fensteranlagen
zur Verbesserung des Schallschutzes austauschen dürfen, wenn
aber wegen baulicher Umstände Feuchtigkeit eindringen kann und
auch kein Fensteranbieter Gewährleistung übernehmen will,
entspricht das nicht mehr ordnungsgemäßer Verwaltung.
Austausch von Holz gegen Kunststofffenster
Der Austausch von Holzfenstern gegen ähnlich gestaltete
moderne Kunststofffenster stellt in der Regel keine bauliche
Veränderung dar, sondern eine Maßnahme der ordnungsmäßigen
Instandhaltung und Instandsetzung. Sie kann daher mit Mehrheit
beschlossen werden. BayObLG, Beschluss
Bestimmt eine Teilungserklärung, dass die Kosten für die
Instandhaltung und Instandsetzung der Fensterscheiben in
Außenfenstern, die als Teil des Gemeinschaftseigentums räumlich
zum Sondereigentum gehören, von den jeweiligen
Sondereigentümern zu tragen sind, so trifft die einzelnen
Eigentümer nicht die Pflicht, auch die Kosten für den Austausch
bzw. die Erneuerung des ganzen Fensters zu tragen.
Oberlandesgericht Düsseldorf
Austausch Fenster in Eigentumswohnung,
Zustimmung der Eigentümergemeinschaft
Außenfenster zählen zum Gemeinschaftseigentum.
Vereinbarungen in der Gemeinschaftsordnung oder
Beschlüsse einer Eigentümerversammlung, wonach
Fenster zum Sondereigentum gehören, sind
grundsätzlich nicht gültig. Zum Außenfenster gehören
auch die Innenscheiben eines Außenfensters.
Oft heißt es, dass die Innenfenster zum
Sondereigentum gehören. Hierbei sind aber nicht die
inneren Scheiben eines Doppelfensters gemeint.
Gemeint sind dabei die Fenster innerhalb einer
Wohnung.
Für Instandhaltung (anstreichen der Fenster) und
Instandsetzung (neue Fenster) ist die
Eigentümergemeinschaft zuständig.
Gemäß § 16 Abs. 2 WEG ist jeder
Wohnungseigentümer den anderen
Wohnungseigentümern gegenüber verpflichtet,
die Lasten des gemeinschaftlichen Eigentums
sowie die Kosten der Instandhaltung,
Instandsetzung, sonstigen Verwaltung und eines
gemeinschaftlichen Gebrauchs des
gemeinschaftlichen Eigentums nach dem
Verhältnis seines Anteils zu tragen.
die Kunststofffenster stellen
- keine optische nachteilige Beeinträchtigung dar, sie
verursachen
- keinen höheren Instandhaltungsaufwand für die
Gemeinschaft als Holzfenster und
führen
- auch nicht zwingend zu Schimmelbildung
NEU
Preis: 25,90 € nur 17.30 €
im Sonderangebot
(auch mit dem Smartphone nutzbar)
RECHTSPORTAL
WOHNUNGSEIGENTUMSRECHT