Fensterrahmen und Fensterverglasungen sind
gemeinschaftliches Eigentum (LG Lübeck).
Außenfenster gehören immer zum
Gemeinschaftseigentum, da sie Bestandteile
der Fassade sind. Somit müssen alle
Wohnungseigentümer zusammen, die Kosten
für einen Außenanstrich der Fenster und die
Reparatur von kaputten Fenstern tragen.
Soweit nicht die Gemeinschaftsordnung eine
andere Kostentragungspflicht vorsieht.
Fensterbänke/ -simse: gehören zum
Gemeinschaftseigentum, wenn sie nach
außen gerichtet sind. Nach innen gerichtet
gehören sie zum Sondereigentum.
Fensterläden, Außenrolläden und
Außenjalousien gehören
Gemeinschaftseigentum.
Bestimmt die Teilungserklärung, dass die
Kosten für die Instandhaltung und
Instandsetzung der Fensterscheiben in
Außenfenstern, die als Teil des
Gemeinschaftseigentums räumlich zum
Sondereigentum gehören, von den jeweiligen
Sondereigentümern zu tragen sind, so trifft die
einzelnen Eigentümer nicht die Pflicht, auch
die Kosten für den Austausch bzw. die
Erneuerung des ganzen Fensters zu tragen.
Oberlandesgericht Düsseldorf.
Sollen 40 Jahre alte, einfach verglaste
Holzfenster in einer Wohnanlage gegen
isolierverglaste Fenster aus Kunststoff
ausgetauscht werden, liegt darin keine
"bauliche Veränderung" des
Gemeinschaftseigentums; die
Eigentümerversammlung kann diese
Maßnahme daher mit einfacher Mehrheit
beschließen, Voraussetzung dafür ist
allerdings, dass die neuen Fenster die
einheitliche Fassadengestaltung nicht sichtbar
verändern. (Beschluss des
Oberlandesgerichts Köln)
Lässt ein Wohnungseigentümer - entgegen
dem der Eigentümergemeinschaft an
seiner Wohnung Kunststofffenster statt
Holzfenster einbauen, so kann die
Gemeinschaft die
Beseitigung
verlangen.
Der
Eigentümer
kann sich
auch nicht
gegen den
Eigentümerbeschluss stellen, weil er der
Meinung, dass es optisch nicht nachteilig ist.
OLG Düsseldorf
Beschließt eine Eigentümergemeinschaft,
dass einzelne Wohnungseigentümer in
Flughafennähe intakte Fensteranlagen zur
Verbesserung des Schallschutzes
austauschen dürfen, wenn aber wegen
baulicher Umstände Feuchtigkeit eindringen
kann und auch kein Fensteranbieter
Gewährleistung übernehmen will, entspricht
das nicht mehr ordnungsgemäßer Verwaltung.
Austausch von Holz gegen
Kunststofffenster
Der Austausch von Holzfenstern gegen
ähnlich gestaltete moderne Kunststofffenster
stellt in der Regel keine bauliche Veränderung
dar, sondern eine Maßnahme der
ordnungsmäßigen Instandhaltung und
Instandsetzung. Sie kann daher mit Mehrheit
beschlossen werden. BayObLG, Beschluss
Bestimmt eine Teilungserklärung, dass die
Kosten für die Instandhaltung und
Instandsetzung der Fensterscheiben in
Außenfenstern, die als Teil des
Gemeinschaftseigentums räumlich zum
Sondereigentum gehören, von den jeweiligen
Sondereigentümern zu tragen sind, so trifft die
einzelnen Eigentümer nicht die Pflicht, auch
die Kosten für den Austausch bzw. die
Erneuerung des ganzen Fensters zu tragen.
Oberlandesgericht Düsseldorf
Austausch Fenster in Eigentumswohnung,
Zustimmung der Eigentümergemeinschaft
Außenfenster zählen zum
Gemeinschaftseigentum.
Vereinbarungen in der Gemeinschaftsordnung
oder Beschlüsse einer
Eigentümerversammlung, wonach Fenster
zum Sondereigentum gehören, sind
grundsätzlich nicht gültig. Zum Außenfenster
gehören auch die Innenscheiben eines
Außenfensters.
Oft heißt es, dass die Innenfenster zum
Sondereigentum gehören. Hierbei sind aber
nicht die inneren Scheiben eines
Doppelfensters gemeint. Gemeint sind dabei
die Fenster innerhalb einer Wohnung.
Für Instandhaltung (anstreichen der
Fenster) und Instandsetzung (neue
Fenster) ist die Eigentümergemeinschaft
zuständig.
Wohnungseigentum
empfehlenswert
statt: 19,90 € nur 12,30 €
bis