Es kann mehrheitlich beschlossen werden,
eine Garage außerhalb des
gemeinschaftlichen Grundstücks zu mieten,
um Gartengeräte unterzubringen.
Das gilt auch, wenn die Zaunanlage
überarbeitet werden und die Holzpfosten durch
einbetonierte Stahlpfosten ersetzt werden
sollen und eine Garage deswegen
vorübergehend notwendig ist. OLG Düsseldorf
Der über eine Wohnung und eine Garage
geschlossene einheitliche Mietvertrag wird
durch den Verkauf der Wohnung und der
Garage an verschiedene Käufer nicht in
mehrere Mietverhältnisse aufgeteilt.
Wurde die Garage zusammen mit dem
Wohnraum angemietet, ist eine
Teilkündigung nicht möglich.
Oberlandesgericht Köln
Allerings darf auch der Vermieter bei einem
einheitlichen Mietvertrag von Wohnung und
Garage die Unterstellmöglichkeit für Autos
nicht einfach für sich beanspruchen. Wurde
der Garagenmietvertrag hingegen unabhängig
vom Wohnraummietvertrag abgeschlossen, so
kann er auch gesondert gekündigt werden.
Berlin (Az.: 62 S 11/93).
Garage, Umfang Gemeinschaftseigentum
An einer Garage zählen tragende Teile, wie
z.B. das Dach, zum Gemeinschaftseigentum.
Die Garagen selbst gehören zum
Sondereigentum.
Sondereigentum können aber nur die
Innenräume einer Garage sein, wie Wandputz
und Elektroanlagen. Tragende Außenmauern
einer Garage gehören aber zum
Gemeinschaftseigentum.
Die Kosten der Instandhaltung und
Instandsetzung der tragenden Teile des
Garagengebäudes sind gemäß § 16 Abs. 2
WEG von allen Wohnungseigentümern zu
tragen, auch wenn in der Teilungserklärung
bestimmt ist, für die Instandhaltung und
Instandsetzung des Sondereigentums
müssten die jeweiligen Wohnungseigentümer
aufkommen. OLG
Düsseldorf
Nehmen ein
Wohngebäude
und eine
daneben
stehende
Garage die
gesamte
Grundstücksbreite als öffentlichen Zuweg
ein, so kann daraus nicht abgeleitet
werden, dass die Garage im
Gemeinschaftseigentum steht.
Geschoßdecken einer Tiefgarage sind
zwingend Teil des Gemeinschaftseigentums.
Dazu rechnet insbesondere auch die aus
Brandschutzgründen erforderliche
Betonüberdeckung über der Bewehrung. OLG
München
Wohnungseigentum an einem Abstellplatz für
Kraftfahrzeuge kann bis zum Ablauf von drei
Jahren nach der Begründung von
Wohnungseigentum an der Liegenschaft nur
von Personen oder Eigentümerpartnerschaften
erworben werden, denen gleichzeitig auch
Wohnungseigentum an einer Wohnung oder
sonstigen selbständigen Räumlichkeit der
Liegenschaft zukommt.
Die tragenden Teile eines auf dem
gemeinschaftlichen Grundstück errichteten
Garagengebäudes - wie z. B. das Dach -
gehören zum gemeinschaftlichen Eigentum,
auch wenn die Garagen dem Sondereigentum
nur eines Wohnungseigentümers zugeordnet
sind,
Garage, Sondereigentum oder
Gemeinschaftseigentum
Garagen:
Garagen gelten rechtlich als Geschäftsräume.
Garagen, die zusammen mit Wohnräumen
vermietet werden, oder mit ihnen in
räumlichem oder wirtschaftlichem
Zusammenhang stehen, gelten als
Mischräume. Eine Teilkündigung ist dann
nicht möglich. Es kann also nicht nur die
Garage oder nur die Wohnung gekündigt
werden.
Es geht immer nur Beides.
In Wohnungseigentumsgemeinschaften gibt
es meist Tiefgaragenplätze, die mit einem
Sondernutzungsrecht verbunden sind.
Für den Betrieb einer Tiefgarage ist die
Garagenverordnung einzuhalten. Auch
von einer
Wohnungseigentümergemeinschaft.
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