Kommen für die Verwaltung des
gemeinschaftlichen Eigentums mehrere
Maßnahmen der Wohnungseigentümer für die
Instandsetzung in Betracht, hat das Gericht die
ausgewählte Maßnahme, soweit sie vertretbar
ist, grundsätzlich hinzunehmen, weil sie im
Rahmen des den Wohnungseigentümern
eingeräumten Ermessens liegt. AG Nürnberg
Um zu verhindern, dass ein Eigentümer
finanziell überfordert wird und die anderen für
ihn einspringen müssen, legt die Gemeinschaft
Geld zurück.
Wie hoch die Rücklage sein soll, beschließt
die Eigentümergemeinschaft.
Hauptsächliche sind die Rücklagen für
Reparaturen gedacht.
Vergibt ein Miet- bzw.
Wohnungseigentumsverwalter Aufträge zur
Durchführung kleinerer Reparaturarbeiten, so
kann er selbst Vertragspartner sein, wenn er
nicht hinreichend zum Ausdruck bringt, in
fremden Namen zu handeln.
Auch der auf jeder Rechnung angeführte
Zusatz "An den Eigentümer der
Wohnanlage..." ist kein hinreichendes Indiz für
ein Vertreterhandeln. VerfGH Berlin,
Wie hoch die Rücklage sein soll, beschließt
die Eigentümergemeinschaft. Das Geld wird
meist mit dem Hausgeld überwiesen und vom
Verwalter angelegt.
Ein
Eigentümer
kann nicht
verlangen,
dass ihm ein
Teil der
Rücklagen
wieder
ausgezahlt
wird. Verkauft
er die
Wohnung,
profitiert sein
Nachfolger
vom von der
gesparten
Rücklage.
Bei der Vermietung muss keine
Grunderwerbsteuer gezahlt werden. Wer
als Eigentümer vermietet, darf Beiträge zur
Instandhaltungs-Rücklage als
Werbungskosten absetzen.
Aber erst dann, wenn die Rücklage tatsächlich
für Reparaturen benutzt wird.
Vor dem Kauf einer Eigentumswohnung sollte
man sich von der Hausverwaltung den
aktuellen Stand des Rücklagenkontos mitteilen
lassen. Verkauft ein Eigentümer seine
Wohnung, verbleiben die eingezahlten
Rücklagen auf dem Konto der
Eigentümergemeinschaft. Es gibt keine
Rückzahlung.
Die Reparaturrücklage ist nicht zu
verwechseln mit der Instandhaltungsrücklage,
die weitere Erfordernisse abdeckt und deshalb
größer ausfällt.
Oft sind die Rücklagen für erforderliche
Reparaturen in der
Instandhaltungsrücklage allerdings bereits
enthalten.
Für Eigentumswohnungen in
Mehrfamilienhäusern gibt es keine gesetzliche
Regelung für die Höhe der Rücklage. Ein guter
Richtwert seien die im sozialen Wohnungsbau
festgelegten acht bis 14 Euro pro
Quadratmeter und Jahr.
Als Faustregel für Rücklagen bei
Neubauobjekte sollten pro Jahr und pro
Quadratmeter Wohnfläche 0,8 bis 1,0 Prozent
des Kaufpreises in den Rücklagentopf
kommen.
Für eine neue 80-Quadratmeter-
Eigentumswohnung, die 200 000 Euro
gekostet hat, fallen jährlich somit bis zu 2000
Euro an Instandhaltungsrücklage an - oder auf
den Monat gerechnet, 170 Euro.
Bei Altbauten sollten die Rücklagen wesentlich
höher angesetzt werden.
Eigentumswohnung, Rücklagen und Höhe
für Reparaturen, Verwendung der
Rücklagen für Instandhaltung
Ob größere Reparaturarbeiten ganz oder
teilweise aus der Instandhaltungsrücklage
bezahlt werden sollen oder ob eine
Sonderumlage durchgeführt wird, liegt im
pflichtgemäßen Ermessen der
Wohnungseigentümer. BayObLG
Die Eigentümer müssen gemeinsam
darüber entscheiden, wie eine Reparatur
finanziert werden soll.
Kommt die Instandhaltungsrücklage ganz oder
teilweise zur Finanzierung der
Instandsetzungs- oder
Instandhaltungsmaßnahme in Betracht, bedarf
es tatsächlicher Feststellungen, mit welchen
anderen Maßnahmen und mit welchem
finanziellen Sanierungsaufwand in nächster
Zeit in der Eigentümergemeinschaft zu rechnen
ist, für die die Instandhaltungsrücklage
voraussichtlich in Anspruch genommen werden
soll. LG Nürnberg
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