Dämmunterlagen aus Rollenkork oder
Korkschrot bilden die ideale Einheit aus
ökologischen Anspruch und optimaler
Isolierung wie für Laminatboden oder
Fertigparkett.
Es kommt darauf an, wer für den
Schallschutzmangel verantwortlich ist. Denn
der Schallschutzmangel kann seine Ursache
in einem Planungs- oder/und einem
Ausführungsmangel haben. Wenn das so ist,
haften der Architekt bzw. der Bauunternehmer
oder auch beide.
Normalerweise steht bei einem Mangel, der
sich im Laufe der Gewährleistungsfrist
zeigt, der Anspruch auf Beseitigung im
Vordergrund.
Der Bauunternehmer ist dann verpflichtet, die
aufgetretenen Mängel auf seine Kosten zu
beseitigen.
Er ist nicht nur verpflichtet, die unmittelbaren
Kosten der Mangelbeseitigung zu tragen,
sondern er hat auch für die Kosten
aufzukommen, die erforderlich sind, um an
den Mangel heranzukommen,
Nachbesserungskosten,
Kosten für die Beschädigung weiterer
Gewerke im Rahmen der Mängelbeseitigung.
Schadensersatzanspruch
Voraussetzung für die Geltendmachung eines
Schadensersatzanspruches ist, dass der
Mangel auf einem Verschulden des
Bauunternehmers beruht.
Bei Mängeln haftet der Bauunternehmer für
Schäden wie:
Kosten des Sachverständigengutachtens,
Sanierungskosten,
Umbaukosten,
weiterführende Schäden.
Wenn die Luftschalldämmung zwischen zwei
Doppelhaushälften den Mindestwert nach DIN
4109 um 3 dB und den erzielbaren Wert um 8
dB unterschreitet, liegt ein wesentlicher
Baumangel vor.
Dieser berechtigt den Kunden des Bauträgers
(nach zweimaligen vergeblichen
Nachbesserungsversuchen des
Unternehmers) unter Rückgabe der
Haushälfte den sog. großen Schadenersatz zu
beanspruchen.
Ein Wohnungseigentümer ist berechtigt,
seinen Bodenbelag in der Wohnung zu
entfernen und durch einen anderen Belag zu
ersetzen, wenn dieser zum Sondereigentum
gehört.
Führt jedoch die Veränderung des
Bodenbelags zu Trittschallbelästigungen in
der darunter liegenden Wohnung und gehen
diese über das unvermeidliche Maß hinaus, so
ist der Wohnungseigentümer zur Beseitigung
dieser Einwirkungen verpflichtet.
Notfalls muss der verlegte Bodenbelag wieder
beseitigt und durch einen Trittschallbelag
ersetzt werden. Diese Verpflichtung besteht
auch, wenn es mit hohen Kosten verbunden
wäre. Beschluss des OLG Düsseldorf
Spezielle Matten oder Rollen für Parkett,
Holzdielen oder Vinylböden, verbessern die
Wärmedämmung und vermindern den
Trittschall.
Können die Schallschutzmängel nicht oder
nicht vollständig beseitigt werden, dann
hat der Eigentümer Anspruch auf Ersatz
des Minderwerts.
Dabei handelt es sich um einen Ersatz für die
aus dem Schallschutzmangel resultierende
Wertminderung des Hauses bzw. der
Wohnung auf dem Immobilienmarkt.
Gewährleistungsansprüche verjähren bei
BGB-Verträgen 5 Jahre nach Abnahme des
Bauwerks.
Wird ein älteres Wohnhaus nachträglich um
ein weiteres Wohngeschoß aufgestockt, so
entsteht an der Mietwohnung, die vor der
Aufstockung im obersten Wohngeschoß
gelegen war, ein Mangel, wenn die
Trittschalldämmung der darüber errichteten
Wohnung nicht den Anforderungen der im
Zeitpunkt der Aufstockung geltenden DIN-
Normen an normalen Trittschallschutz genügt.
Die Einhaltung der Anforderungen an
erhöhten Trittschallschutz kann der Mieter
nur dann verlangen, wenn dies mit dem
Vermieter vereinbart ist. BGH
Führt die Veränderung des Bodenbelages
durch einen Wohnungseigentümer in seinem
Sondereigentum zu Trittschallbelästigungen in
der darunter liegenden Eigentumswohnung,
so ist der störende Wohnungseigentümer zur
Beseitigung dieser Einwirkungen verpflichtet.
Bevor Beseitigung verlangt wird, sollte
eventuell ein Lärmschutzgutachten in
Auftrag gegeben werden. Auf jeden Fall
aber dann, wenn ein Rechtsstreit droht.
Der maximal zulässige Trittschall in
Wohnungseigentumsanlagen kann nicht
ausschließlich der einschlägigen DIN 4109
entnommen werden. Die zulässigen Werte
sind vielmehr unter Berücksichtigung des
besonderen Gepräges des betroffenen
Gebäudes für den Einzelfall zu ermitteln. OLG
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