Die Elementarversicherung kann sowohl für
die Gebäudeversicherung als auch für die
Hausratversicherung abgeschlossen werden.
Über Gebäudeversicherungen sind meistens
nur die Gefahren Feuer, Blitz, Brand,
Überspannung, Leitungswasser und Sturm
versichert.
Der Versicherungsschutz kann bei den
meisten Versicherungsgesellschaften um den
Einschluss von "Elementarschäden" erweitert
werden.
Zu den Elementarschäden zählen folgende
Gefahren:
Überschwemmung, Erdbeben, Erdfall,
Erdrutsch, Schneedruck, Rückstau, Lawinen
und Vulkanausbrüche.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen
sind Schäden durch Sturmflut oder
ansteigendes Grundwasser.
Auch alle nicht naturbedingten Schäden, wie
zum Beispiel Schäden durch Bergbau,
Kanalsysteme, Erschütterungen durch
Baustellen oder LKW sind ausgeschlossen.
Es ist üblich, dass für den Einschluss von
Elementarschäden in der
Wohngebäudeversicherung ein vereinbarter
Selbstbehalt (z.B. 1000 Euro) je Schadenfall
besteht.
Nach Neueinschluss besteht zudem eine
vorgegebene Wartezeit zwischen in der Regel
3 und 6 Monaten.
Das ist bei jeder Versicherung unterschiedlich.
Wer in hochwassergefährdeten Gebieten
beispielsweise entlang Oder und Rhein lebt,
hat keine Chance auf den Zusatzschutz. Auch
wer in den vergangenen zehn Jahren schon
einmal Wasser aus Keller, Garage oder
Wohnung pumpen musste, ihat
Schwierigkeiten, diese Zusatzversicherung zu
bekommen. Das Risiko ist den Versicherern zu
hoch.
Im Normalfall übernimmt die
Elementarschutzversicherung die Kosten für
Aufräumarbeiten und Schadensminimierung,
sowie für alle notwendigen
Reparaturmaßnahmen.
Aufgeteilt sind die Risikozonen in 4
Klassen:
Gefährdungsklasse 1:
Überschwemmungen kommen in dem Gebiet
nicht vor, oder seltener als 1 mal in 200
Jahren.
Gefährdungsklasse 2:
Überschwemmungen kommen in dem
betroffenen Gebiet in 50 bis 200 Jahren 1 mal
vor.
Gefährdungsklasse 3:
Überschwemmungen kommen in dem
betroffenen Gebiet in 10 bis 50 Jahren 1 mal
vor.
Gefährdungsklasse 4:
Überschwemmungen kommen in dem
betroffenen Gebiet häufiger als 1 mal in 10
Jahren vor.
Elementarversicherung bei
Eigentumswohnungen, Abschluss von
Versicherungen
Abschluss einer Elementarversicherung
Ist in einer Gemeinschaftsordnung nicht
festgeschrieben, welche Versicherungen
abzuschließen sind oder -abzuschließen
möglich sind-, spricht für die Verwaltung nichts
dagegen eine Elementarversicherung zu
haben. Gerade dann, wenn Vorhersagen für
zukünftige Schäden aufgrund von
Klimawandel oder anderen äußeren Einflüssen
schwer möglich sind.
Hat der Vermieter eine
Elementarversicherung für sein Gebäude
abgeschlossen, sollte die Hausratversicherung
ebenfalls um das Risiko Elementarschäden
erweitert werden. Sonst tritt der Fall ein, dass
wie bei einem Leitungswasserschaden, der
Mieter seinen Schaden nicht ersetzt bekommt,
auch wenn das Hochwasser tief in der
Wohnung stand.
Wohnungseigentum