WOHNUNGSEIGENTUMSGESETZ
Austausch Kunststoff Fenster, Eigentumswohnung, Zustimmung
Eigentümergemeinschaft
Austausch von Holz gegen Kunststofffenster
Der Austausch von Holzfenstern gegen ähnlich gestaltete moderne Kunststofffenster stellt
in der Regel keine bauliche Veränderung dar, sondern eine Maßnahme der
ordnungsmäßigen Instandhaltung und Instandsetzung. Sie kann daher mit Mehrheit
beschlossen werden.
BayObLG, Beschluss, 2Z BR 177/04 in ZMR 2005, 894
Bestimmt die Teilungserklärung, dass die Kosten für die Instandhaltung und Instandsetzung
der Fensterscheiben in Außenfenstern, die als Teil des Gemeinschaftseigentums räumlich
zum Sondereigentum gehören, von den jeweiligen Sondereigentümern zu tragen sind, so
trifft die einzelnen Eigentümer nicht die Pflicht, auch die Kosten für den Austausch bzw. die
Erneuerung des ganzen Fensters zu tragen. Oberlandesgericht Düsseldorf (Aktenzeichen:
3 Wx 377/02) hin.
Gemäß § 16 Abs. 2 WEG ist jeder Wohnungseigentümer den anderen
Wohnungseigentümern gegenüber verpflichtet, die Lasten des gemeinschaftlichen
Eigentums sowie die Kosten der Instandhaltung, Instandsetzung, sonstigen Verwaltung und
eines gemeinschaftlichen Gebrauchs des gemeinschaftlichen Eigentums nach dem
Verhältnis seines Anteils zu tragen.
Lässt ein Wohnungseigentümer - entgegen dem bestandskräftigen Mehrheitsbeschluss der
Gemeinschaft - an seiner Wohnung Kunststofffenster statt Holzfenster einbauen, so kann
die Gemeinschaft Beseitigung (hier: Entfernung der eingebauten Kunststofffenster und
Gestattung der Ersetzung durch solche aus Holz) verlangen. Der Wohnungseigentümer
kann sich mit Blick auf den bestandskräftigen Eigentümerbeschluss nicht darauf berufen,
seine beschlusswidrige Baumaßnahme stelle sich für die Gemeinschaft nicht als - optisch -
nachteilig dar und sei deshalb hinzunehmen.
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.02.2005, Aktenzeichen I-3 Wx 314/04
die Kunststofffenster stellen
- keine optische nachteilige Beeinträchtigung dar, sie verursachen
- keinen höheren Instandhaltungsaufwand für die Gemeinschaft als Holzfenster und führen
- auch nicht zwingend zu Schimmelbildung
(KG, Beschl. v. 26.6.2007 - 24 W 15/07).
Abfallgebühren Eigentümer
Abstimmung
Eigentümerversammlung Stimmen
Anfechtung Eigentümerbeschluss
Aufstellung Wirtschaftsplan
Wohnungseigentümer
Balkon Sanierung
Balkongeländer streichen
bauliche Veränderungen
Baumängel Gemeinschaftseigentum
Beheizung Eigentumswohnung
Beiratswahl WEG
Bepflanzung Garten ZUstimmung
Beschluss Kabelnetz
Beschluss Wohnungseigentümer
Dachboden Ausbau
Dachgarten bauliche Veränderung
Eigentümer Treppenhaus
Eigentümergemeinschaft
Gartenhaus aufstellen
Eigentümergemeinschaft
Hausordnung
Eigentumswohnung Austausch
Fenster
Eigentumswohnung Hausgeld
Eigentumswohnung
Trittschallgeräusche
Ein und Ausfahrt Stellplatz
Einbau Klimaanlage, Eigentümer
Einbau und Kosten Aufzug
Einberufung
Eigentümerversammlung
Elementarversicherung
EigentumswohnungFahrstuhl
Fahrstuhlkosten
Fassade Außenfassade
Fenster Gemeinschaftseigentum
Garage Eigentum
Garage Sondereigentum,
Gemeinschaftseigentum
Garten Sondereigentum
Garten Sondernutzungsrecht
Geräteschuppen aufstellen
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Heizkostenabrechnung nach
Miteigentumsanteilen
Instandhaltungsrücklage
Jahresabrechnung Eigentümer
Jahresabrechnung Einsichtsrecht
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