Abfallgebühren Eigentümergemeinschaft Kosten Aufteilung nach Mülltonnen,
Eigentümer
Den Abfallgebührenbescheid bekommt nur der Eigentümer eines Grundstücks! Die
Gebührenpflicht knüpft unmittelbar an das Eigentum am Grundstück an und ist insoweit auch
personenunabhängig. Denn mit dem Eigentumswechsel, findet automatisch auch ein Wechsel in
der Person des Gebührenschuldners statt!
Die Höhe der Abfallgebühren hängt nicht von der Anzahl der auf einem Grundstück wohnenden
Personen ab, sondern von der Größe und Anzahl der Abfallbehälter, die für das Grundstück
vorgehalten werden. Die Höhe der Gebühr hängt auch nicht von der tatsächlichen Abfallmenge
ab.
Unwirksame Abfallgebührensatzung bei vorgesehenen Mindestleerungen
Eine gemeindliche Abfallgebührensatzung kann vorsehen, dass neben einer Grundgebühr eine
Leistungsgebühr für Restmüllgefäße zu entrichten ist, deren Höhe sich nach der Anzahl der
elektronisch erfassten tatsächlichen Leerungen richtet. Unzulässig ist in diesem Zusammenhang
jedoch eine Klausel, wonach in jedem Fall mindestens acht Leerungen pro Jahr zu Grunde zu
legen und zu bezahlen sind.
Beschluss des OVG Münster
Auch wer alles kompostiert und keinen Müll macht, muss Abfallgebühren zahlen, weil selbst bei
größer Sorgfalt Restabfälle nicht zu vermeiden sind.
(VWG Koblenz 7 K 543/04)
Grundstückseigentümer haftet für nicht bezahlte Abfallbeseitigungsgebühren
Sieht eine Gemeindesatzung vor, dass auch der Grundstückseigentümer für die
Abfallbeseitigungsgebühren haftet, kann der Eigentümer selbst dann zur Kasse gebeten werden,
wenn nicht er, sondern der Pächter seines Gewerbegrundstücks die Mülltonnen bestellt hat, der
jedoch wegen Insolvenz nicht zur Zahlung der anfallenden Gebühren in der Lage ist.
Urteil des VG Neustadt vom 21.04.2005 4 K 1892/04
Rechtmäßige Abfallgebühren trotz unterbliebener Ausschreibung
Von der Kommune erhobene Abfallgebühren können nicht mit der Begründung angefochten
werden, bei der Vergabe der Abfallbeseitigung an ein Privatunternehmen sei die gesetzlich
vorgeschriebene öffentliche Ausschreibung der Arbeiten unterblieben. Die Gebührenfestsetzung
kann in derartigen Fällen nur dann erfolgreich beanstandet werden, wenn die Gemeinde
nachweislich gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot verstoßen hat.
Urteil des OVG Rheinland-Pfalz vom 17.06.2004 12 C 10660/04 (Pressemitteilung des OVG
Rheinland-Pfalz)
Abfallgebühren Eigentümer
Abstimmung
Eigentümerversammlung Stimmen
Anfechtung Eigentümerbeschluss
Aufstellung Wirtschaftsplan
Wohnungseigentümer
Balkon Sanierung
Balkongeländer streichen
bauliche Veränderungen
Baumängel
Beheizung Eigentumswohnung
Beiratswahl WEG
Bepflanzung Garten
Beschluss Kabelnetz
Beschluss Wohnungseigentümer
Dachboden Ausbau
Dachgarten
Eigentümer Treppenhaus
Eigentümergemeinschaft
Gartenhaus aufstellen
Eigentümergemeinschaft
Hausordnung
Eigentumswohnung Austausch
Fenster
Eigentumswohnung Hausgeld
Eigentumswohnung
Trittschallgeräusche
Ein und Ausfahrt Stellplatz
Einbau Klimaanlage, Eigentümer
Einbau und Kosten Aufzug
Einberufung
Eigentümerversammlung
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EigentumswohnungFahrstuhl
Fahrstuhlkosten
Fassade Außenfassade
Fenster Gemeinschaftseigentum
Garage Eigentum
Garage Sondereigentum,
Gemeinschaftseigentum
Garten Sondereigentum
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