Ein Beschluss der Wohnungseigentümer, der einem Hausverwalter eine Zusatzvergütung für Leistungen gewährt, die dieser nach dem bestehenden Verwaltervertrag auch ohne zusätzliche Vergütung zu erbringen hat, kann gegen die Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung verstoßen.) Ein gegen § 26 Abs. 2 WEG verstoßender Eigentümerbeschluss ist grundsätzlich insgesamt nichtig. OLG Frankfurt

Nach der gesetzlichen Regelung kann die Vergütung zum 1. Januar des

dritten aufeinander folgenden Jahres angepasst werden.

Die Änderung richtet sich nach den Veränderungen des Verbraucherpreisindex in diesem Zeitraum. Derzeit liegen die jährlichen Verwaltungskosten bei 316 Euro pro Wohnung und 34 Euro pro Garage. Die für die gesamte Wohnungseigentums-Anlage nach der Anzahl der Wohnungen errechnete Gesamtvergütung war nach altem Recht im Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander ent-spre-chend § 16 Abs. 2 WEG nach Miteigentumsanteilen zu verteilen. Nach neuem Recht, kann die Vergütung für den Hausverwalter durch durch mehrheitliche Beschlussfassung auch pro Wohnung statt nach Miteigentumsanteilen verteilt werden. Mit der üblichen Vergütung sind sämtliche Leistungen des Hausverwalters abgegolten. Zusatzvergütungen für Sonderleistungen sind grundsätzlich zulässig, beispielsweise im Falle der gerichtlichen Vertretung oder im Zusammenhang mit der Überwachung größerer baulicher. Diese Vergütungen müssen jedoch angemessen und überschaubar sein und den entsprechenden Zeit- und Arbeitsaufwand berücksichtigen.

Vergütung Hausverwalter

Die Hausverwalter -Vergütung richtet sich immer nach den zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarungen. Haben die Parteien eine Vereinbarung über eine Vergütung im Verwaltervertrag nicht getroffen, gilt Paragraph 612 BGB, wonach sich die Höhe des Verwalterhonorars nach der üblichen Vergütung richtet. ,…. Allerdings ist immer schwierig zu bestimmen, welche Vergütung üblich ist. Als Maßstab kann aber die gewöhnlich gewährte Vergütung für gleiche oder ähnliche Dienstleistungen an dem jeweiligen Ort unter Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse herangezogen werden.

Neben der Grundvergütung kann der Hausverwalter für bestimmte

Tätigkeiten Sondervergütungen verlangen.

Die Umlage der Kosten des Hausverwalters auf die einzelnen Eigentümer richtet sich nach dem für die übrigen Kosten geltenden Umlageschlüssel. BayObLG
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Nach der gesetzlichen Regelung kann die

Vergütung zum 1. Januar des dritten

aufeinander folgenden Jahres angepasst

werden.

Die Änderung richtet sich nach den Veränderungen des Verbraucherpreisindex in diesem Zeitraum. Derzeit liegen die jährlichen Verwaltungskosten bei 316 Euro pro Wohnung und 34 Euro pro Garage. Die für die gesamte Wohnungseigentums- Anlage nach der Anzahl der Wohnungen errechnete Gesamtvergütung war nach altem Recht im Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander ent-spre-chend § 16 Abs. 2 WEG nach Miteigentumsanteilen zu verteilen. Nach neuem Recht, kann die Vergütung für den Hausverwalter durch durch mehrheitliche Beschlussfassung auch pro Wohnung statt nach Miteigentumsanteilen verteilt werden. Mit der üblichen Vergütung sind sämtliche Leistungen des Hausverwalters abgegolten. Zusatzvergütungen für Sonderleistungen sind grundsätzlich zulässig, beispielsweise im Falle der gerichtlichen Vertretung oder im Zusammenhang mit der Überwachung größerer baulicher. Diese Vergütungen müssen jedoch angemessen und überschaubar sein und den entsprechenden Zeit- und Arbeitsaufwand berücksichtigen.

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Die Hausverwalter -Vergütung richtet sich immer nach den zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarungen. Haben die Parteien eine Vereinbarung über eine Vergütung im Verwaltervertrag nicht getroffen, gilt Paragraph 612 BGB, wonach sich die Höhe des Verwalterhonorars nach der üblichen Vergütung richtet. ,…. Allerdings ist immer schwierig zu bestimmen, welche Vergütung üblich ist. Als Maßstab kann aber die gewöhnlich gewährte Vergütung für gleiche oder ähnliche Dienstleistungen an dem jeweiligen Ort unter Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse herangezogen werden.

Neben der Grundvergütung kann der

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