Die Durchtrennung der Außenverkleidung und des Metallgeländers einer

Loggia zwecks Erstellung eines Ausstiegs in den Garten kann eine

bauliche Veränderung darstellen. BayObLG

Zur Zweckbestimmung gemeinschaftlicher Rasenflächen gehört nicht nur die optisch ansprechende Gestaltung, sondern auch die Nutzung für Spielmöglichkeiten der in der Anlage wohnenden Kinder. Das Pflanzen einer Hecke auf dem gemeinschaftlichen Grundstück ist keine bauliche Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums i.S.v. § 22 Abs. 1 WEG. Ein Sondernutzungsrecht an einer Gartenfläche beinhaltet nicht das Recht zur Errichtung eines überdachten und durch Glaswände seitlich abgeschlossenen Sitzplatzes, durch den der optische Gesamteindruck der Wohnanlage beeinträchtigt wird. BayObLG Die Errichtung eines in üblicher Weise zu erstellenden Sandkastens im Garten der Wohnungsanlage bedarf als bauliche Maßnahme der Zustimmung aller Wohnungseigentümer. LG Paderborn Auch Sondernutzungsrechte an Gartenflächen geben einem Wohnungseigentümer nicht das Recht, eigenmächtig sichtbare kniehohe Beeteinfassungsmauern zu errichten, selbst wenn das Mauerwerk sich durch seine Gestaltung in den Gesamtcharakter der Wohnanlage einfügt. In einer Hausordnung kann bestimmt werden, dass jeder Wohnungseigentümer verpflichtet ist, Haustiere, insbesondere Katzen und Hunde, so zu halten, dass sie in den Außenanlagen und im Haus nicht frei herumlaufen und die Wohnungen sowie Gartenteile anderer Wohnungseigentümer nicht betreten können. BayObLG,

Die Randbepflanzung eines Grundstücks hat die Aufgabe Schutz vor Sicht,

Lärm, Geruch und Staub zu gewähren, ohne dass Vorschriften bestehen,

mit welchen Pflanzen (Bäume oder Sträucher) diese Eigenschaften erreicht

werden sollen.

Bei einer gärtnerischen Umgestaltung sind diese Vorgaben zu berücksichtigen, wenn für die Sondernutzung einzelner Gartenflächen eine Rasen- und Randbepflanzung vorgesehen ist. OLG Hamburg Dem Eigentümer eines freiberuflich oder gewerblich genutzten Teileigentums (hier: zahnärztliche Praxis, zahntechnisches Labor) steht kein Schadensersatz dafür zu, daß er Terrasse und Garten wegen Bauarbeiten längere Zeit nicht nutzen kann. Wird vom Bauträger ein Zaun abweichend von dem Aufteilungsplan um eine Gartenfläche gezogen, die im Sondernutzungsrecht eines Wohnungseigentümers steht, so besteht unter dem Gesichtspunkt der Herstellung eines ordnungsmäßigen, den Plänen entsprechenden Zustands ein Verlegungsanspruch gegen die Wohnungseigentümer in ihrer Gesamtheit.

Das gilt auch dann, wenn die vom Plan abweichende Errichtung des

Zaunes auf Abreden des Bauträgers mit dem Eigentümer der Wohnung

beruht, dem das Sondernutzungsrecht an der Gartenfläche zusteht.

BayObLG

Sollen auf eine Höhe von 15 - 18 m gewachsene, ursprünglich heckenartig bis zur Höhe von 2 m angepflanzte Zuckerahorngehölze wegen Sanierungsbedürftigkeit durch gemischte Gehölze bis zu einer Höhe von 2,80 m ersetzt werden, so handelt es sich um eine Maßnahme ordnungsmäßiger Instandsetzung i. S. des § 21 Abs.5 Nr.2 WEG, die mehrheitlich beschlossen werden kann. Der Ermessungsspielraum der Wohnungseigentümer im Rahmen "ordnungsmäßiger" Verwaltung ist für Instandhaltungs- bzw. Instandsetzungsmaßnahmen bei Gartenanlagen im Hinblick auf das nicht geplante Wachstum einer Anpflanzung und eine dadurch eintretende Veränderung des Erscheinungsbildes der Wohnanlage weit zu fassen. OLG Hamm

Das einem Wohnungseigentümer in der Teilungserklärung eingeräumte

Sondernutzungsrecht an einer Gartenfläche beinhaltet mangels näherer

Regelung die Befugnis, Sträucher und Bäume anpflanzen und wachsen

lassen zu dürfen.

Führt die Bepflanzung zu spürbaren Beeinträchtigungen eines anderen Miteigentümers, kann dieser die Beseitigung der störenden Pflanzen/ Pflanzenteile von dem Sondernutzungsberechtigten verlangen (hier: Rückschneiden einer am Haus gepflanzten, hochgewachsenen Schwarzkiefer). OLG Köln

Sondernutzungsrecht am Garten

Urteile zum Thema Garten und dessen Nutzung Ist einem Wohnungseigentümer ein bestimmter Teil der Gartenfläche zur alleinigen Nutzung als Grünfläche und Ziergarten zugewiesen, so hält sich die Errichtung eines zweisitzigen, 2 m hohen Schaukelgerüsts auf der Grünfläche im Rahmen des Sondernutzungsrechts. OLG Düsseldorf, Es darf also eine Schaukel im Garten aufgestellt werden. Wird einem Wohnungseigentümer durch Vereinbarung das Sondernutzungsrecht an im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Flächen eingeräumt, hat das zur Folge, dass der Sondernutzungsberechtigte die betreffenden Flächen allein, also unter Ausschluss der übrigen Miteigentümer, nutzen darf. Das Recht des Sondernutzungsberechtigten wird jedoch durch diejenigen Bindungen eingeschränkt, die für das gemeinschaftliche Eigentum aus anderen Gründen, insbesondere aufgrund des Rechts zum Mitgebrauch, bestehen. So kann das Sondernutzungsrecht an einer rückwärtigen Gartenfläche mit dem Recht der übrigen Eigentümer auf Benutzung eines über diese Fläche führenden Weges zu dem rückwärtigen gemeinschaftlichen Kellereingang belastet sein.KG Berlin,
Pflanzt ein Wohnungseigentümer entlang der Grenze der ihm zur Sondernutzung zugewiesenen Gartenfläche eine Weißdornhecke, die eine optische Beeinträchtigung der Gartenanlage darstellt und die Benutzung des zu einer Gemeinschaftsfläche führenden Weges über das unvermeidliche Maß hinaus beeinträchtigt, steht den übrigen Wohnungseigentümern ein Beseitigungsanspruch zu. BayObLG Die Ersetzung eines Fensters durch eine Tür und die dadurch geschaffene oder erleichterte Möglichkeit, aus den Räumen einer krankengymnastischen Praxis in den Garten der Wohnanlage zu gelangen, stellt eine bauliche Veränderung dar, die die übrigen Wohnungseigentümer nicht hinzunehmen haben. BayObLG, Beschluss

Sondernutzungsrecht Garten

Ist einem Wohnungseigentümer das Sondernutzungsrecht an einem Teil des gemeinschaftlichen Gartens eingeräumt und ist weiter vereinbart, dass er den Garten "ortsüblich nutzen" darf, so kann ihm damit je nach den örtlichen Verhältnissen auch das Recht eingeräumt sein, auf der Sondernutzungsfläche bauliche Veränderungen vorzunehmen, etwa eine Pergola als offenes Rankgerüst für Schling- und Kletterpflanzen zu errichten. BayObLG, Räumt der teilende Eigentümer jedem der beiden Erwerber von Wohnungseigentum in der Teilungserklärung erkennbar eine gleich große Sondernutzungsfläche am Garten ein, ist aber der beigefügte Lageplan ohne Maßangaben hinsichtlich der Flächen, so ist die genaue Abgrenzung der gewollten gleichmäßigen Sondernutzungsrechte nachträglich durch Vermessung festzustellen. Die Gemeinschaftsordnung kann dem Sondernutzungsberechtigten bei der Gartenplanung und Gartengestaltung einen Gestaltungsspielraum einräumen, der über das Recht zur üblichen Gartenpflege hinausgeht. Aus dem Gemeinschaftsverhältnis der Wohnungseigentümer kann sich aus den konkreten Verhältnissen des Einzelfalls ergeben, dass ein Eigentümer mit einem Sondernutzungsrecht an einer Gartenfläche verpflichtet ist, dem benachbarten
Miteigentümer, der keinen äußeren Zugang zu seiner ebenfalls im Sondernutzungsrecht stehenden Gartenfläche hat, zu deren ordnungsgemäßer Bewirtschaftung zu bestimmten Zeiten Durchgang zu gewähren. OLG Stuttgart Auch bei unbefangener Betrachtung nach dem Gesamtinhalt der Teilungserklärung, den Aufteilungsplänen und den für jedermann augenscheinlichen örtlichen Verhältnissen muss die Bezeichnung einer Sondernutzungsfläche als "Garten" nicht auf eine entsprechende Gebrauchsbeschränkung als nächstliegende Bedeutung hinweisen.
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Die Durchtrennung der Außenverkleidung und

des Metallgeländers einer Loggia zwecks

Erstellung eines Ausstiegs in den Garten kann

eine bauliche Veränderung darstellen.

BayObLG

Zur Zweckbestimmung gemeinschaftlicher Rasenflächen gehört nicht nur die optisch ansprechende Gestaltung, sondern auch die Nutzung für Spielmöglichkeiten der in der Anlage wohnenden Kinder. Das Pflanzen einer Hecke auf dem gemeinschaftlichen Grundstück ist keine bauliche Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums i.S.v. § 22 Abs. 1 WEG. Ein Sondernutzungsrecht an einer Gartenfläche beinhaltet nicht das Recht zur Errichtung eines überdachten und durch Glaswände seitlich abgeschlossenen Sitzplatzes, durch den der optische Gesamteindruck der Wohnanlage beeinträchtigt wird. BayObLG Die Errichtung eines in üblicher Weise zu erstellenden Sandkastens im Garten der Wohnungsanlage bedarf als bauliche Maßnahme der Zustimmung aller Wohnungseigentümer. LG Paderborn Auch Sondernutzungsrechte an Gartenflächen geben einem Wohnungseigentümer nicht das Recht, eigenmächtig sichtbare kniehohe Beeteinfassungsmauern zu errichten, selbst wenn das Mauerwerk sich durch seine Gestaltung in den Gesamtcharakter der Wohnanlage einfügt. In einer Hausordnung kann bestimmt werden, dass jeder Wohnungseigentümer verpflichtet ist, Haustiere, insbesondere Katzen und Hunde, so zu halten, dass sie in den Außenanlagen und im Haus nicht frei herumlaufen und die Wohnungen sowie Gartenteile anderer Wohnungseigentümer nicht betreten können. BayObLG,

Die Randbepflanzung eines Grundstücks hat

die Aufgabe Schutz vor Sicht, Lärm, Geruch

und Staub zu gewähren, ohne dass

Vorschriften bestehen, mit welchen Pflanzen

(Bäume oder Sträucher) diese Eigenschaften

erreicht werden sollen.

Bei einer gärtnerischen Umgestaltung sind diese Vorgaben zu berücksichtigen, wenn für die Sondernutzung einzelner Gartenflächen eine Rasen- und Randbepflanzung vorgesehen ist. OLG Hamburg Dem Eigentümer eines freiberuflich oder gewerblich genutzten Teileigentums (hier: zahnärztliche Praxis, zahntechnisches Labor) steht kein Schadensersatz dafür zu, daß er Terrasse und Garten wegen Bauarbeiten längere Zeit nicht nutzen kann. Wird vom Bauträger ein Zaun abweichend von dem Aufteilungsplan um eine Gartenfläche gezogen, die im Sondernutzungsrecht eines Wohnungseigentümers steht, so besteht unter dem Gesichtspunkt der Herstellung eines ordnungsmäßigen, den Plänen entsprechenden Zustands ein Verlegungsanspruch gegen die Wohnungseigentümer in ihrer Gesamtheit.

Das gilt auch dann, wenn die vom Plan

abweichende Errichtung des Zaunes auf

Abreden des Bauträgers mit dem Eigentümer

der Wohnung beruht, dem das

Sondernutzungsrecht an der Gartenfläche

zusteht. BayObLG

Sollen auf eine Höhe von 15 - 18 m gewachsene, ursprünglich heckenartig bis zur Höhe von 2 m angepflanzte Zuckerahorngehölze wegen Sanierungsbedürftigkeit durch gemischte Gehölze bis zu einer Höhe von 2,80 m ersetzt werden, so handelt es sich um eine Maßnahme ordnungsmäßiger Instandsetzung i. S. des § 21 Abs.5 Nr.2 WEG, die mehrheitlich beschlossen werden kann. Der Ermessungsspielraum der Wohnungseigentümer im Rahmen "ordnungsmäßiger" Verwaltung ist für Instandhaltungs- bzw. Instandsetzungsmaßnahmen bei Gartenanlagen im Hinblick auf das nicht geplante Wachstum einer Anpflanzung und eine dadurch eintretende Veränderung des Erscheinungsbildes der Wohnanlage weit zu fassen. OLG Hamm

Das einem Wohnungseigentümer in der

Teilungserklärung eingeräumte

Sondernutzungsrecht an einer Gartenfläche

beinhaltet mangels näherer Regelung die

Befugnis, Sträucher und Bäume anpflanzen

und wachsen lassen zu dürfen.

Führt die Bepflanzung zu spürbaren Beeinträchtigungen eines anderen Miteigentümers, kann dieser die Beseitigung der störenden Pflanzen/ Pflanzenteile von dem Sondernutzungsberechtigten verlangen (hier: Rückschneiden einer am Haus gepflanzten, hochgewachsenen Schwarzkiefer). OLG Köln

Sondernutzungsrecht am Garten

Urteile zum Thema Garten und dessen Nutzung Ist einem Wohnungseigentümer ein bestimmter Teil der Gartenfläche zur alleinigen Nutzung als Grünfläche und Ziergarten zugewiesen, so hält sich die Errichtung eines zweisitzigen, 2 m hohen Schaukelgerüsts auf der Grünfläche im Rahmen des Sondernutzungsrechts. OLG Düsseldorf, Es darf also eine Schaukel im Garten aufgestellt werden. Wird einem Wohnungseigentümer durch Vereinbarung das Sondernutzungsrecht an im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Flächen eingeräumt, hat das zur Folge, dass der Sondernutzungsberechtigte die betreffenden Flächen allein, also unter Ausschluss der übrigen Miteigentümer, nutzen darf. Das Recht des Sondernutzungsberechtigten wird jedoch durch diejenigen Bindungen eingeschränkt, die für das gemeinschaftliche Eigentum aus anderen Gründen, insbesondere aufgrund des Rechts zum Mitgebrauch, bestehen. So kann das Sondernutzungsrecht an einer rückwärtigen Gartenfläche mit dem Recht der übrigen Eigentümer auf Benutzung eines über diese Fläche führenden Weges zu dem rückwärtigen gemeinschaftlichen Kellereingang belastet sein.KG Berlin,
Pflanzt ein Wohnungseigentümer entlang der Grenze der ihm zur Sondernutzung zugewiesenen Gartenfläche eine Weißdornhecke, die eine optische Beeinträchtigung der Gartenanlage darstellt und die Benutzung des zu einer Gemeinschaftsfläche führenden Weges über das unvermeidliche Maß hinaus beeinträchtigt, steht den übrigen Wohnungseigentümern ein Beseitigungsanspruch zu. BayObLG Die Ersetzung eines Fensters durch eine Tür und die dadurch geschaffene oder erleichterte Möglichkeit, aus den Räumen einer krankengymnastischen Praxis in den Garten der Wohnanlage zu gelangen, stellt eine bauliche Veränderung dar, die die übrigen Wohnungseigentümer nicht hinzunehmen haben. BayObLG, Beschluss

Sondernutzungsrecht Garten

Ist einem Wohnungseigentümer das Sondernutzungsrecht an einem Teil des gemeinschaftlichen Gartens eingeräumt und ist weiter vereinbart, dass er den Garten "ortsüblich nutzen" darf, so kann ihm damit je nach den örtlichen Verhältnissen auch das Recht eingeräumt sein, auf der Sondernutzungsfläche bauliche Veränderungen vorzunehmen, etwa eine Pergola als offenes Rankgerüst für Schling- und Kletterpflanzen zu errichten. BayObLG, Räumt der teilende Eigentümer jedem der beiden Erwerber von Wohnungseigentum in der Teilungserklärung erkennbar eine gleich große Sondernutzungsfläche am Garten ein, ist aber der beigefügte Lageplan ohne Maßangaben hinsichtlich der Flächen, so ist die genaue Abgrenzung der gewollten gleichmäßigen Sondernutzungsrechte nachträglich durch Vermessung festzustellen. Die Gemeinschaftsordnung kann dem Sondernutzungsberechtigten bei der Gartenplanung und Gartengestaltung einen Gestaltungsspielraum einräumen, der über das Recht zur üblichen Gartenpflege hinausgeht. Aus dem Gemeinschaftsverhältnis der Wohnungseigentümer kann sich aus den konkreten Verhältnissen des Einzelfalls ergeben, dass ein Eigentümer mit einem Sondernutzungsrecht an einer Gartenfläche verpflichtet ist, dem benachbarten Miteigentümer, der keinen äußeren Zugang zu seiner ebenfalls im Sondernutzungsrecht stehenden Gartenfläche hat, zu deren ordnungsgemäßer Bewirtschaftung zu bestimmten Zeiten Durchgang zu gewähren. OLG Stuttgart
Auch bei unbefangener Betrachtung nach dem Gesamtinhalt der Teilungserklärung, den Aufteilungsplänen und den für jedermann augenscheinlichen örtlichen Verhältnissen muss die Bezeichnung einer Sondernutzungsfläche als "Garten" nicht auf eine entsprechende Gebrauchsbeschränkung als nächstliegende Bedeutung hinweisen.
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