WOHNUNGSEIGENTUMSGESETZ
Sondereigentum Garten, Gartennutzung, gemeinschaftliches Eigentum,
Wohnungseigentümer
Das Recht zum Mitgebrauch des gemeinschaftlichen Gartens steht jedem
Wohnungseigentümer unabhängig von der Größe seines Miteigentumsanteils und seiner
Wohnung in gleichem Umfang zu.
Die einstimmig zu treffende Gebrauchsregelung über eine räumlich aufgeteilte Benutzung
des gemeinschaftlichen Gartens hat mangels abweichender Vereinbarung zur Folge, dass
jedem Wohnungseigentümer ein gleich großer Teil des Gartens zum Alleinbesitz zu
überlassen ist.
Die bauliche Veränderung des gemeinschaftlichen Gartens durch Erstellung einer Terrasse
mit Plattenbelag kann, wenn sie im Rahmen eines vereinbarten Sondernutzungsrechts erfolgt
und auch sonst die übrigen Wohnungseigentümer nicht benachteiligt, von der Zustimmung
aller Beteiligten unabhängig sein.
Ein von der Wohnungseigentümerversammlung gefasster Beschluss, daß die Gartennutzung
"weiterhin so bestehen bleibt wie bisher gehandelt" verstößt gegen unverzichtbare
Bestimmtheitserfordernisse. Seine Ungültigkeit kann unbefristet geltend gemacht werden.
Ein Wohnungseigentümer ist im städtischen Bereich ohne Zustimmung der anderen
Wohnungseigentümer regelmäßig nicht zur Einzäunung des ihm zur Sondernutzung
zugewiesenen Gartenteils berechtigt.
Ein Sondernutzungsrecht am Garten beinhaltet grundsätzlich nicht das Recht zur Errichtung
eines Gartenhäuschens.
Der Regelungsanspruch bezüglich einer neuen Gartenordnung ist vorrangig Sache der
Eigentümergemeinschaft, bevor die Wohnungseigentumsgerichte damit zulässigerweise
befasst werden können.
Über die gärtnerische Gestaltung des gemeinschaftlichen Eigentums können die
Wohnungseigentümer grundsätzlich durch Stimmenmehrheit beschließen, sofern diese
Gestaltung nicht schon (in Teilungserklärung, Aufteilungsplan oder Gemeinschaftsordnung)
verbindlich festgelegt ist. Ein darüber gefasster Eigentümerbeschluss ist aber für ungültig zu
erklären, wenn Wohnungseigentümer durch die vorgesehene gärtnerische Gestaltung unbillig
benachteiligt werden.
Abfallgebühren Eigentümer
Abstimmung
Eigentümerversammlung Stimmen
Anfechtung Eigentümerbeschluss
Aufstellung Wirtschaftsplan
Wohnungseigentümer
Balkon Sanierung
Balkongeländer streichen
bauliche Veränderungen
Baumängel Gemeinschaftseigentum
Beheizung Eigentumswohnung
Beiratswahl WEG
Bepflanzung Garten ZUstimmung
Beschluss Kabelnetz
Beschluss Wohnungseigentümer
Dachboden Ausbau
Dachgarten bauliche Veränderung
Eigentümer Treppenhaus
Eigentümergemeinschaft
Gartenhaus aufstellen
Eigentümergemeinschaft
Hausordnung
Eigentumswohnung Austausch
Fenster
Eigentumswohnung Hausgeld
Eigentumswohnung
Trittschallgeräusche
Ein und Ausfahrt Stellplatz
Einbau Klimaanlage, Eigentümer
Einbau und Kosten Aufzug
Einberufung
Eigentümerversammlung
Elementarversicherung
EigentumswohnungFahrstuhl
Fahrstuhlkosten
Fassade Außenfassade
Fenster Gemeinschaftseigentum
Garage Eigentum
Garage Sondereigentum,
Gemeinschaftseigentum
Garten Sondereigentum
Garten Sondernutzungsrecht
Geräteschuppen aufstellen
Hausverwalter einstellen
Heizkostenabrechnung nach
Miteigentumsanteilen
Instandhaltungsrücklage
Jahresabrechnung Eigentümer
Jahresabrechnung Einsichtsrecht
Kaltwasserkosten-Abrechnung
Kaltwasserzähler Kosten
Eigentümer
Katzennetz
KFZ Stellplatz
Kosten Entwässerung
Kosten Treppenhausreinigung
Lastschriftverfahren
Leitungswasserversicherung
Sondereigentum
Leuchtreklame Eigentumswohnung
Liste Wohnungseigentümer
Mobilfunkanlage Genehmigung
Modernisierung Eigentumswohnung
Modernisierung, Kosten
Mehrheitsbeschluss
Müllkosten Eigentümer
neuer Eigentümer, Haftung für
Rückstände
Parabolantenne
Rechtsanwaltskosten
Wohnungseigentumsgesetz
Reparaturen
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Gegensprechanlage
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Rücklagen
Sondernutzungsrecht
Sondernutzungsrecht Grundbuch
Spitzboden
Stellplatz
Stellplatz Sondereigentum
Strom
Teilungserklärung
Tiefgarage Tiefgaragenplatz
Umbau Terrasse
Umstellung auf Fernwärme
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Verjährung von
Wohngeldansprüchen
Versorgungssperre
Verwalter Schadensersatz
Verwalterwechsel Haftung
Verwaltungskosten
Verwaltungsunterlagen Eigentümer
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Wasserkosten
Zufahrt zum Grundstück
Eigentümer Anspruch Auskunft vom
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