WOHNUNGSEIGENTUMSGESETZ Außenfassade verändern oder streichen, Mehrheitsbeschluss und Zustimmung der Eigentümer Die Eigentümergemeinschaft beschloss eine Sanierung der Außenfassade. Damit verbunden war die Entfernung von „wilden Wein“ und der Wunsch, dass die künftige Entfernung jeglichen Fassadengrüns unterbunden werden soll. Das nach Anfechtung des gefassten Mehrheitsbeschlusses tätig gewordene OLG Düsseldorf entschied hierzu, dass es sich im Gegensatz zu einem bloßen Rückschnitt des Weinlaubs um eine bauliche Veränderung handelt, nachdem die Wohnungseigentümer diesen Zustand jahrelang akzeptiert und als zum Gemeinschaftseigentum gehörend behandelt haben. Als bauliche Veränderung konnte die Entfernung des Weins somit nicht mehrheitlich beschlossen werden, sondern nur mit Zustimmung aller Wohnungseigentümer (OLG Düsseldorf).   Fassadensanierung und Gesundheitsgefahren Eine Hydrophobierung ist im Zusammenhang mit der bereits durchgeführten Sanierung des Fugennetzes und der Auswechselung defekter Steine ein gutes Mittel zur Erhaltung der Fassade. Leidet ein Wohnungseigentümer an einer hohen Chemikalienempfindlichkeit, so muss er erst einmal selbst alles machbare tun, um die Gesundheitsgefahren, die für ihn bei einer Hydrophobierung der Fassade bestehen, zu verringern. Selbst ein zeitweiser Auszug ist zumutbar. OLG Hamburg 2 Wx 75/06 Der Beschluss über eine umfassende Fassaden- und Balkonsanierung, der solche Fassadenteile von der Sanierung ausnimmt, die sich nicht sanierungsbedürftig erweisen, kann ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechen. Es ist nicht zwingend erforderlich, vorab den Sanierungsumfang, etwa durch Gutachten, im Einzelnen festzulegen. Eine Instandsetzungsmaßnahme kann auch dann vorliegen, wenn die Fassadenverkleidung unter Anbringung eines zusätzlichen Wärmeschutzes erneuert wird. Die Wohnungseigentümer handeln im Rahmen des ihnen eingeräumten Ermessens, wenn sie bei der Beschlussfassung über die Anbringung wärmedämmender Maßnahmen an der Außenfassade die Anbringung einer bislang fehlenden Dämmung der Kellerdecken einschließen. OLG Hamm 15 W 88/06 Eine bloße farbliche Änderung des Fassadenanstrichs sei zwar weder eine bauliche Tätigkeit im engeren Sinne noch ein Eingriff in die Bausubstanz. Dennoch könne darin in bestimmten Fällen eine bauliche Veränderung im Sinne des Wohneigentumsgesetzes zu sehen sein. Abfallgebühren Eigentümer Abstimmung Eigentümerversammlung Stimmen Anfechtung Eigentümerbeschluss Aufstellung Wirtschaftsplan Wohnungseigentümer Balkon Sanierung Balkongeländer streichen bauliche Veränderungen Baumängel Gemeinschaftseigentum Beheizung Eigentumswohnung Beiratswahl WEG Bepflanzung Garten  ZUstimmung Beschluss Kabelnetz Beschluss Wohnungseigentümer Dachboden Ausbau Dachgarten bauliche Veränderung Eigentümer Treppenhaus Eigentümergemeinschaft Gartenhaus aufstellen Eigentümergemeinschaft Hausordnung Eigentumswohnung Austausch Fenster Eigentumswohnung Hausgeld Eigentumswohnung Trittschallgeräusche Ein und Ausfahrt Stellplatz Einbau Klimaanlage, Eigentümer Einbau und Kosten Aufzug Einberufung Eigentümerversammlung Elementarversicherung EigentumswohnungFahrstuhl Fahrstuhlkosten Fassade Außenfassade Fenster Gemeinschaftseigentum Garage Eigentum Garage Sondereigentum, Gemeinschaftseigentum Garten Sondereigentum Garten Sondernutzungsrecht Geräteschuppen aufstellen Hausverwalter einstellen Heizkostenabrechnung nach Miteigentumsanteilen Instandhaltungsrücklage Jahresabrechnung Eigentümer Jahresabrechnung Einsichtsrecht Kaltwasserkosten-Abrechnung Kaltwasserzähler Kosten Eigentümer Katzennetz KFZ Stellplatz Kosten Entwässerung Kosten Treppenhausreinigung Lastschriftverfahren Leitungswasserversicherung Sondereigentum Leuchtreklame Eigentumswohnung Liste Wohnungseigentümer Mobilfunkanlage Genehmigung Modernisierung Eigentumswohnung Modernisierung, Kosten Mehrheitsbeschluss Müllkosten Eigentümer neuer Eigentümer, Haftung für Rückstände Parabolantenne Rechtsanwaltskosten Wohnungseigentumsgesetz Reparaturen Wohnungseigentumsverwalter Reparaturkosten Gegensprechanlage Rottweiler in Eigentumswohnung Rücklagen Sondernutzungsrecht Sondernutzungsrecht Grundbuch Spitzboden Stellplatz Stellplatz Sondereigentum Strom Teilungserklärung Tiefgarage Tiefgaragenplatz Umbau Terrasse Umstellung auf Fernwärme unpünktliche Zahlung von Wohngeld Verjährung von Wohngeldansprüchen Versorgungssperre Verwalter Schadensersatz Verwalterwechsel Haftung Verwaltungskosten Verwaltungsunterlagen Eigentümer Wahl Verwaltungsbeirat Wanddurchbruch Wäsche waschen Eigentumswohnung Wasserkosten Zufahrt zum Grundstück Eigentümer Anspruch Auskunft vom Verwalter Einsicht Abrechnung Wohnungsverwalter

Außenfassade verändern oder streichen

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