WOHNUNGSEIGENTUMSGESETZ Trittschall, Trittschallgeräusche in Eigentumswohnung, Schadensersatz oder Wertminderung Ein Wohnungseigentümer ist berechtigt, den zum Sondereigentum gehörenden Bodenbelag seiner Wohnung zu entfernen und durch einen anderen zu ersetzen. Führt jedoch die Veränderung des Bodenbelags (Ersatz des Teppichbodens durch Keramikfliesen) zu Trittschallbelästigungen in der darunter liegenden Wohnung und gehen diese über das unvermeidliche Maß hinaus, so ist der Wohnungseigentümer als Störer zur Beseitigung dieser Einwirkungen verpflichtet. Notfalls muss der nunmehr verlegte Bodenbelag wieder beseitigt und durch einen Trittschallbelag ersetzt werden. Diese Verpflichtung besteht auch bei einem unverhältnismäßig hohen Kostenaufwand. Beschluss des OLG Düsseldorf Die Isolierung ist so durchzuführen, dass die Lärmimmissionen aus der Wohnung der Nachbarn in der Mittagszeit von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr sowie in der Zeit der Nachtruhe von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr höchstens einen Schall-druck von 25 dB(A) und in den übrigen Zeiten höchstens einen Schalldruck von 35 dB(A) erreichen entsprechend der Richtwerte der VDI-Richtlinie 2058 (Immissionswerte "Innen"). Zunächst ist zu klären, welcher der Beteiligten am Bau für den Schallschutzmangel verantwortlich ist. Denn der Schallschutzmangel kann seine Ursache in einem Planungs- oder/und einem Ausführungsmangel haben. Entsprechend haften der Architekt bzw. der Bauunternehmer oder auch beide. Üblicherweise steht bei einem Mangel, der sich im Laufe der Gewährleistungsfrist zeigt, der Anspruch auf Beseitigung im Vordergrund. Der Bauunternehmer ist dann verpflichtet, die aufgetretenen Mängel auf seine Kosten zu beseitigen. Der Bauunternehmer ist nicht nur verpflichtet, die unmittelbaren Kosten der Mangelbeseitigung zu tragen, sondern er hat auch für die Kosten aufzukommen, die erforderlich sind, um an den Mangel heranzukommen. Nachbesserungskosten Kosten für die Beschädigung weiterer Gewerke im Rahmen der Mängelbeseitigung Schadensersatzanspruch Voraussetzung für die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches ist, dass der Mangel auf einem Verschulden des Bauunternehmers beruht. Bei Mängeln haftet der Bauunternehmer für Schäden wie: Kosten des Sachverständigengutachtens, Sanierungskosten, Umbaukosten, weiterführende Schäden. Wenn die Luftschalldämmung zwischen zwei Doppelhaushälften den Mindestwert nach DIN 4109 um 3 dB und den erzielbaren Wert um 8 dB unterschreitet, liegt ein wesentlicher Baumangel vor. Dieser berechtigt den Kunden des Bauträgers (nach zweimaligen vergeblichen Nachbesserungsversuchen des Unternehmers) unter Rückgabe der Haushälfte den sog. großen Schadenersatz zu beanspruchen.“ (Urteil vom 19.12.2003, Az.: 22 U 69/03) Können die Schallschutzmängel nicht oder nicht vollständig beseitigt werden, dann hat der Eigentümer Anspruch auf Ersatz des merkantilen Minderwerts. Dabei handelt es sich um einen Ersatz für die aus dem Schallschutzmangel resultierende Wertminderung des Hauses bzw. der Wohnung auf dem Immobilienmarkt. Gewährleistungsansprüche verjähren bei BGB-Verträgen 5 Jahre nach Abnahme des Bauwerks. Bei Verträgen nach der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB/B 2002) verjähren Gewährleistungsansprüche innerhalb von 4 Jahren Wird ein älteres Wohnhaus nachträglich um ein weiteres Wohngeschoß aufgestockt, so entsteht an der Mietwohnung, die vor der Aufstockung im obersten Wohngeschoß gelegen war, ein Mangel, wenn die Trittschalldämmung der darüber errichteten Wohnung nicht den Anforderungen der im Zeitpunkt der Aufstockung geltenden DIN- Normen an normalen Trittschallschutz genügt. Die Einhaltung der Anforderungen an erhöhten Trittschallschutz kann der Mieter nur dann verlangen, wenn dies mit dem Vermieter vereinbart ist. BGH, Urteil v. 06.10.2004, VIII ZR 355/03 in NZM 2005, 60 Der maximal zulässige Trittschall in Wohnungseigentumsanlagen kann nicht ausschließlich der einschlägigen DIN 4109 entnommen werden. Die zulässigen Werte sind vielmehr unter Berücksichtigung des besonderen Gepräges des betroffenen Gebäudes für den Einzelfall zu ermitteln. OLG München34 Wx 20/07 Abfallgebühren Eigentümer Abrechnung Wohnungsverwalter Abstimmung Eigentümerversammlung Stimmen Anfechtung Eigentümerbeschluss Aufstellung Wirtschaftsplan Auskunftsanspruch Wohnungseigentümer Balkon Sanierung Balkongeländer streichen bauliche Veränderungen Baumängel Gemeinschaftseigentum Beheizung Eigentumswohnung Beiratswahl WEG Bepflanzung Garten  ZUstimmung Beschluss Kabelnetz Beschluss Wohnungseigentümer Dachboden Ausbau Dachgarten bauliche Veränderung Eigentümer Treppenhaus Eigentümergemeinschaft Gartenhaus aufstellen Eigentümergemeinschaft Hausordnung Eigentumswohnung Austausch Fenster Eigentumswohnung Hausgeld Eigentumswohnung Trittschallgeräusche Ein und Ausfahrt Stellplatz Einbau Klimaanlage, Eigentümer Einbau und Kosten Aufzug Einberufung Eigentümerversammlung Elementarversicherung EigentumswohnungFahrstuhl Fahrstuhlkosten Fassade Außenfassade Fenster Gemeinschaftseigentum Garage Eigentum Garage Sondereigentum, Gemeinschaftseigentum Garten Sondereigentum Garten Sondernutzungsrecht Geräteschuppen aufstellen Hausverwalter einstellen Heizkostenabrechnung nach Miteigentumsanteilen Instandhaltungsrücklage Jahresabrechnung Eigentümer Jahresabrechnung Einsichtsrecht Kaltwasserkosten-Abrechnung Kaltwasserzähler Kosten Eigentümer Katzennetz KFZ Stellplatz Kosten Entwässerung Kosten Treppenhausreinigung Lastschriftverfahren Leitungswasserversicherung Sondereigentum Leuchtreklame Eigentumswohnung Liste Wohnungseigentümer Mobilfunkanlage Genehmigung Modernisierung Eigentumswohnung Modernisierung, Kosten Mehrheitsbeschluss Müllkosten Eigentümer neuer Eigentümer, Haftung für Rückstände Parabolantenne Rechtsanwaltskosten Wohnungseigentumsgesetz Reparaturen Wohnungseigentumsverwalter Reparaturkosten Gegensprechanlage Rottweiler in Eigentumswohnung Rücklagen Sondernutzungsrecht Sondernutzungsrecht Grundbuch Spitzboden Stellplatz Stellplatz Sondereigentum Strom Teilungserklärung Tiefgarage Tiefgaragenplatz Umbau Terrasse Umstellung auf Fernwärme unpünktliche Zahlung von Wohngeld Verjährung von Wohngeldansprüchen Versorgungssperre Verwalter Schadensersatz Verwalterwechsel Haftung Verwaltungskosten Verwaltungsunterlagen Eigentümer Wahl Verwaltungsbeirat Wanddurchbruch Wäsche waschen Eigentumswohnung Wasserkosten Zufahrt zum Grundstück

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