WOHNUNGSEIGENTUMSGESETZ
Verjährung von Wohngeldansprüchen, Eigentümergemeinschaft,
Verwalter, Anspruch
Wohngeldansprüche verjähren im Regelfall nach 3 Jahren. Die Kenntnis
des Verwalters von diesem Anspruch kann der Eigentümergemeinschaft
zugerechnet werden, es sei denn, der Wohngeldschuldner kann auf die
Kenntnis des Vertretenen nicht berufen, weil der Verwalter mit ihm
bewusst zum Nachteil des Vertretenen zusammengewirkt hat. OLG
München, 34 Wx 129/06
Für die nach Anordnung der Zwangsverwaltung fällig werdenden
Wohngeldforderungen kann neben dem Zwangsverwalter auch der
Eigentümer der zwangsverwalteten Wohnung in Anspruch genommen
werden.
Die fortlaufend unpünktliche Erfüllung von Wohngeld- und anderen
Zahlungsansprüchen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer kann
den anderen Wohnungseigentümern die Fortsetzung der Gemeinschaft
unzumutbar machen und die Entziehung des Wohnungseigentums nach
§ 18 Abs. 1 WEG rechtfertigen, wenn sie die ordnungsgemäße
Verwaltung schwerwiegend beeinträchtigt.
Bei einer Entziehung aus diesem Grund muss der Wohnungseigentümer
vor Beschlussfassung abgemahnt werden. Auf eine Abmahnung kann nur
verzichtet werden, wenn davon auszugehen ist, dass sie keinen Erfolg
verspricht.
Wohngeldansprüche, die nach dem 31.12.2001 entstanden sind,
verjähren nach der derzeitig gültigen Rechtslage in drei Jahren.
Dies ergibt sich aus § 195 BGB
Abfallgebühren Eigentümer
Abstimmung
Eigentümerversammlung Stimmen
Anfechtung Eigentümerbeschluss
Aufstellung Wirtschaftsplan
Wohnungseigentümer
Balkon Sanierung
Balkongeländer streichen
bauliche Veränderungen
Baumängel Gemeinschaftseigentum
Beheizung Eigentumswohnung
Beiratswahl WEG
Bepflanzung Garten ZUstimmung
Beschluss Kabelnetz
Beschluss Wohnungseigentümer
Dachboden Ausbau
Dachgarten bauliche Veränderung
Eigentümer Treppenhaus
Eigentümergemeinschaft
Gartenhaus aufstellen
Eigentümergemeinschaft
Hausordnung
Eigentumswohnung Austausch
Fenster
Eigentumswohnung Hausgeld
Eigentumswohnung
Trittschallgeräusche
Ein und Ausfahrt Stellplatz
Einbau Klimaanlage, Eigentümer
Einbau und Kosten Aufzug
Einberufung
Eigentümerversammlung
Elementarversicherung
EigentumswohnungFahrstuhl
Fahrstuhlkosten
Fassade Außenfassade
Fenster Gemeinschaftseigentum
Garage Eigentum
Garage Sondereigentum,
Gemeinschaftseigentum
Garten Sondereigentum
Garten Sondernutzungsrecht
Geräteschuppen aufstellen
Hausverwalter einstellen
Heizkostenabrechnung nach
Miteigentumsanteilen
Instandhaltungsrücklage
Jahresabrechnung Eigentümer
Jahresabrechnung Einsichtsrecht
Kaltwasserkosten-Abrechnung
Kaltwasserzähler Kosten
Eigentümer
Katzennetz
KFZ Stellplatz
Kosten Entwässerung
Kosten Treppenhausreinigung
Lastschriftverfahren
Leitungswasserversicherung
Sondereigentum
Leuchtreklame Eigentumswohnung
Liste Wohnungseigentümer
Mobilfunkanlage Genehmigung
Modernisierung Eigentumswohnung
Modernisierung, Kosten
Mehrheitsbeschluss
Müllkosten Eigentümer
neuer Eigentümer, Haftung für
Rückstände
Parabolantenne
Rechtsanwaltskosten
Wohnungseigentumsgesetz
Reparaturen
Wohnungseigentumsverwalter
Reparaturkosten
Gegensprechanlage
Rottweiler in Eigentumswohnung
Rücklagen
Sondernutzungsrecht
Sondernutzungsrecht Grundbuch
Spitzboden
Stellplatz
Stellplatz Sondereigentum
Strom
Teilungserklärung
Tiefgarage Tiefgaragenplatz
Umbau Terrasse
Umstellung auf Fernwärme
unpünktliche Zahlung von
Wohngeld
Verjährung von
Wohngeldansprüchen
Versorgungssperre
Verwalter Schadensersatz
Verwalterwechsel Haftung
Verwaltungskosten
Verwaltungsunterlagen Eigentümer
Wahl Verwaltungsbeirat
Wanddurchbruch
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Eigentumswohnung
Wasserkosten
Zufahrt zum Grundstück
Eigentümer Anspruch Auskunft vom
Verwalter
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