Besitzer einer Eigentumswohnung dürfen in ihrer Wohnung eine Waschmaschine aufstellen und die Wäsche dort trocknen oder auf dem Balkon aufhängen, selbst wenn die Hausordnung festlegt, dass Maschinen und Trockner im Keller zu nutzen sind. Aktenzeichen: Oberlandesgericht Frankfurt Der Mieter darf seine Wäsche in der Wohnung trocknen. Er muss sich aber darum kümmern, dass sich kein Schimmel bildet. Es muss regelmäßig gelüftet werden, um die Feuchtigkeit nach draußen zu leiten. Eine Klausel, die nasse Wäsche in der Wohnung verbietet, ist unwirksam.

Der Mieter darf auf dem Balkon Leinen ziehen und Wäsche aufhängen, auch wenn

der Vermieter eine Wäschespinne im Garten oder auf dem Hof als Trockenplatz

anbieten sollte.

Ein Verbot in der Hausordnung, Wäsche außerhalb eines Trockenraums aufzuhängen, ist unwirksam. Der Mieter hat das Recht, „kleine“ Wäsche auf dem Balkon zu trocknen. Der Mieter ist auch berechtigt, in der Wohnung einen Wäschetrockner aufzustellen. Kondensattrockner dürfen Mieter immer aufstellen. Auch im Winter ist das Trocknen der Wäsche in der Mietwohnung erlaubt. Anderslautende Klauseln in Mietvertrag oder Hausordnung sind unwirksam. Auch wenn beispielsweise ein Trockenboden im Haus ist, müssen Mieter diesen nicht benutzen.

Grundsätzlich gehört das Trocknen von Wäsche in der Wohnung zum so genannten

vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache.

Mieter oder Eigentümer können auch nicht genötigt werden, sich einen Wäschetrockner anzuschaffen.

Wäsche waschen in Eigentumswohnung,

Eigentümergemeinschaft will Waschmaschine in Wohnung verbieten Die Möglichkeit, innerhalb einer Eigentumswohnung die Wäsche mit der Maschine waschen zu können, gehört zum Kernbereich des Wohnungseigentums. Dieser Kernbereich kann nicht dadurch aufgehoben werden, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft durch Mehrheitsbeschluss den Betrieb einer Waschmaschine in der Wohnung und das Trocknen von Wäsche dort, an der Luft untersagt. Ein solcher Beschluss, ist nichtig. In diesem Zusammenhang ist die Einrichtung einer Waschküche im Keller des Wohnhauses als zusätzliches Angebot für die Hausbewohner gedacht. Oberlandesgericht Frankfurt

Es bedeutet also nicht, wenn eine Waschküche im

Haus exisitiert, dass dann nur dort und nicht in der

Wohnung gewaschen werden darf.

NEU
Was ist Sondereigentum Rechtsanwälte Büro Recht Gesetze Urteile Bild AMK Logo
RECHTSPORTAL
39.90 nur 17.30
Berechnung- Anspruch auf Prozesskostehilfe Kostenrechner- Rechtsanwalts- und Gerichtskosten Formulare und Vorlagen Nebenkostenabrechnungsprogramm
NEU
zum Sonderpreis
nur noch bis:
Besitzer einer Eigentumswohnung dürfen in ihrer Wohnung eine Waschmaschine aufstellen und die Wäsche dort trocknen oder auf dem Balkon aufhängen, selbst wenn die Hausordnung festlegt, dass Maschinen und Trockner im Keller zu nutzen sind. Aktenzeichen: Oberlandesgericht Frankfurt Der Mieter darf seine Wäsche in der Wohnung trocknen. Er muss sich aber darum kümmern, dass sich kein Schimmel bildet. Es muss regelmäßig gelüftet werden, um die Feuchtigkeit nach draußen zu leiten. Eine Klausel, die nasse Wäsche in der Wohnung verbietet, ist unwirksam.

Der Mieter darf auf dem Balkon Leinen ziehen

und Wäsche aufhängen, auch wenn der

Vermieter eine Wäschespinne im Garten oder

auf dem Hof als Trockenplatz anbieten sollte.

Ein Verbot in der Hausordnung, Wäsche außerhalb eines Trockenraums aufzuhängen, ist unwirksam. Der Mieter hat das Recht, „kleine“ Wäsche auf dem Balkon zu trocknen. Der Mieter ist auch berechtigt, in der Wohnung einen Wäschetrockner aufzustellen. Kondensattrockner dürfen Mieter immer aufstellen. Auch im Winter ist das Trocknen der Wäsche in der Mietwohnung erlaubt. Anderslautende Klauseln in Mietvertrag oder Hausordnung sind unwirksam. Auch wenn beispielsweise ein Trockenboden im Haus ist, müssen Mieter diesen nicht benutzen.

Grundsätzlich gehört das Trocknen von

Wäsche in der Wohnung zum so genannten

vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache.

Mieter oder Eigentümer können auch nicht genötigt werden, sich einen Wäschetrockner anzuschaffen.

Wäsche waschen in Eigentumswohnung,

Eigentümergemeinschaft will Waschmaschine in Wohnung verbieten Die Möglichkeit, innerhalb einer Eigentumswohnung die Wäsche mit der Maschine waschen zu können, gehört zum Kernbereich des Wohnungseigentums. Dieser Kernbereich kann nicht dadurch aufgehoben werden, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft durch Mehrheitsbeschluss den Betrieb einer Waschmaschine in der Wohnung und das Trocknen von Wäsche dort, an der Luft untersagt. Ein solcher Beschluss, ist nichtig. In diesem Zusammenhang ist die Einrichtung einer Waschküche im Keller des Wohnhauses als zusätzliches Angebot für die Hausbewohner gedacht. Oberlandesgericht Frankfurt

Es bedeutet also nicht, wenn eine Waschküche

im Haus exisitiert, dass dann nur dort und nicht

in der Wohnung gewaschen werden darf.

Was ist Sondereigentum  neue Gesetze Bild oben AMK Logo
39.90 nur 17.30
Berechnung- Anspruch auf Prozesskostehilfe Kostenrechner- Rechtsanwalts- und Gerichtskosten Formulare und Vorlagen Nebenkostenabrechnungsprogramm
NEU
zum Sonderpreis
nur noch bis: