WOHNUNGSEIGENTUMSGESETZ
Treppenhaus, Eigentumswohnung, Sanierung und Kosten für Eigentümer,
Eigentümerbeschlus
Das Anbringen einer Garderobe im Treppenhaus bedarf als Inanspruchnahme des
Alleingebrauchs an Teilen des Gemeinschaftseigentums der Zustimmung sämtlicher
Wohnungseigentümer. OLG München.
Wohnung, Kellerabteil und (z.B.) Tiefgaragenstellplatz stehen dann im Sondereigentum eines
Eigentümers, während die gemeinsam benützten Räume (z.B. Treppenhaus, Heizung) im
gemeinschaftlichen Eigentum aller Eigentümer stehen.
Zum Gemeinschaftseigentum gehören tragende Mauern, Heizung, Treppenhaus, Balkon,
Fassade etc. Insoweit hat der Wohnungseigentümer kein Gestaltungs-, sondern nur ein
Gebrauchsrecht (§ 13 Abs. 2 WEG).
Wohnungseigentümer dürfen nicht im Treppenhaus vor ihrer Tür eigenmächtig eine Garderobe
anbringen. Eine solche Maßnahme bedarf der Zustimmung aller übrigen Eigentümer im Haus,
entschied das Oberlandesgericht (OLG) München.
Beim Kauf einer Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus erwirbt man neben der
eigentlichen Wohnung immer auch einen Anteil am gesamten Anwesen: Keller, Treppenhaus,
Speicher, Tiefgarage, Grundstück und so weiter. Neben dem persönlichen Wohneigentum ist
dies das Gemeinschaftseigentum. Für das Gemeinschaftseigentum fallen folgende Kosten an:
Betriebskosten für Müllentsorgung, Wasser, Hausstrom, Versicherungen Hausmeister,
Treppenhaus- und Gartenpflege, Heizkosten (nicht jedoch die Gasetagenheizung in der
Eigentumswohnung), Verwaltungskosten wie Verwalterhonorar, Kontogebühren
usw.,Instandhaltungskosten für das Gemeinschaftseigentum
Die Eigentümerin einer Erdgeschosswohnung hatte im Treppenhaus vor ihrer Wohnung eine
Garderobe befestigt, einen Kleiderschrank, eine Kommode und zeitweise auch einen
Schirmständer aufgestellt. Einem anderer Wohnungseigentümer störten diese Gegenstände; er
begehrte einen Beschluss in der Eigentümerversammlung, wonach eine Entfernung der
Gegenstände erfolgen sollte.
Eine Mehrheit für diesen Beschluss kam jedoch nicht zustande. Daraufhin stellte der
Wohnungseigentümer einen entsprechenden Antrag bei Gericht, das dann entschied, dass es
sich hierbei um eine bauliche Veränderung handelt, die ohne Zustimmung der anderen
Wohnungseigentümer nur dann vorgenommen werden darf, wenn deren Rechte nicht über das
unvermeidliche Maß hinaus beeinträchtigt werden. Diese Beeinträchtigung sah das Gericht, da
eine Mitgebrauch des Treppenhauses durch alle Wohnungseigentümer nicht mehr möglich war
(OLG München, Beschluss vom 15.3.2006, Az.: 34 Wx 160/05).
Kosten eines Aufzuges und der Reinigung von Treppenhäusern betreffen Einrichtungen des
gemeinschaftlichen Gebrauchs und sind auch auf die Teil- und Wohnungseigentümer
umzulegen, die diese Einrichtungen nicht nutzen. Eine Freistellung nicht nutzender Teil- und
Wohnungseigentümer von diesen Kosten setzt eine eindeutige Bestimmung in der
Teilungserklärung voraus.
Sieht diese eine Ausscheidung solcher Kosten vor, die nur einem Teil- oder
Wohnungseigentümer zugeordnet werden und die dieser allein tragen müsse, rechtfertigt das
nicht die Freistellung von Teil- und Wohnungseigentümern ohne Nutzungsinteresse, wenn im
Übrigen Aufzug und Treppenhaus von mehreren Teil- und Wohnungseigentümern genutzt
werden. OLG Celle, - 4 W 241/06
Der Ersatz einer Raufasertapete durch eine neue Glasfasertapete bei der Renovierung des
Treppenhauses stellt keine bauliche Veränderung dar
(OLG Düsseldorf, 3 Wx 370/93).
Abfallgebühren Eigentümer
Abstimmung
Eigentümerversammlung Stimmen
Anfechtung Eigentümerbeschluss
Aufstellung Wirtschaftsplan
Wohnungseigentümer
Balkon Sanierung
Balkongeländer streichen
bauliche Veränderungen
Baumängel Gemeinschaftseigentum
Beheizung Eigentumswohnung
Beiratswahl WEG
Bepflanzung Garten ZUstimmung
Beschluss Kabelnetz
Beschluss Wohnungseigentümer
Dachboden Ausbau
Dachgarten bauliche Veränderung
Eigentümer Treppenhaus
Eigentümergemeinschaft
Gartenhaus aufstellen
Eigentümergemeinschaft
Hausordnung
Eigentumswohnung Austausch
Fenster
Eigentumswohnung Hausgeld
Eigentumswohnung
Trittschallgeräusche
Ein und Ausfahrt Stellplatz
Einbau Klimaanlage, Eigentümer
Einbau und Kosten Aufzug
Einberufung
Eigentümerversammlung
Elementarversicherung
EigentumswohnungFahrstuhl
Fahrstuhlkosten
Fassade Außenfassade
Fenster Gemeinschaftseigentum
Garage Eigentum
Garage Sondereigentum,
Gemeinschaftseigentum
Garten Sondereigentum
Garten Sondernutzungsrecht
Geräteschuppen aufstellen
Hausverwalter einstellen
Heizkostenabrechnung nach
Miteigentumsanteilen
Instandhaltungsrücklage
Jahresabrechnung Eigentümer
Jahresabrechnung Einsichtsrecht
Kaltwasserkosten-Abrechnung
Kaltwasserzähler Kosten
Eigentümer
Katzennetz
KFZ Stellplatz
Kosten Entwässerung
Kosten Treppenhausreinigung
Lastschriftverfahren
Leitungswasserversicherung
Sondereigentum
Leuchtreklame Eigentumswohnung
Liste Wohnungseigentümer
Mobilfunkanlage Genehmigung
Modernisierung Eigentumswohnung
Modernisierung, Kosten
Mehrheitsbeschluss
Müllkosten Eigentümer
neuer Eigentümer, Haftung für
Rückstände
Parabolantenne
Rechtsanwaltskosten
Wohnungseigentumsgesetz
Reparaturen
Wohnungseigentumsverwalter
Reparaturkosten
Gegensprechanlage
Rottweiler in Eigentumswohnung
Rücklagen
Sondernutzungsrecht
Sondernutzungsrecht Grundbuch
Spitzboden
Stellplatz
Stellplatz Sondereigentum
Strom
Teilungserklärung
Tiefgarage Tiefgaragenplatz
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Umstellung auf Fernwärme
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Versorgungssperre
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