WOHNUNGSEIGENTUMSGESETZ Sondereigentum Terrasse, Umbau, Zustimmung Eigentümergemeinschaft, Vergrößerung Terrasse Die eigenmächtige Vergrößerung einer im Sondereigentum stehenden Terrasse ist als zustimmungsbedürftige bauliche Veränderung unzulässig und begründet insoweit einen Anspruch auf Beseitigung (OLG Braunschweig). Die Terrassen der Erdgeschosswohnungen in einer Eigentumswohnanlage wiesen Mängel auf. Deshalb kam es am Gemeinschaftseigentum zu Feuchtigkeitsschäden. Die Eigentümergemeinschaft beschloss, dass die Terrassen fachmännisch abzudichten sind. Eigentümer müssen notfalls auch Eingriffe in ihr Sondereigentum dulden, wenn sie erforderlich sind, um das Gemeinschaftseigentum zu schützen (BayObLG, Az: 2 Z BR 2/04). Bei einem nicht durch Auslegung lösbaren Widerspruch zwischen Teilungserklärung und Aufteilungsplan wird ein Sondernutzungsrecht mit dinglicher Wirkung nicht wirksam begründet. Die Einräumung eines Sondernutzungsrechts an einer Dachfläche umfasst ohne ausdrückliche Gestattung nicht den Ausbau als Dachterrasse. OLGR 2006, 664 Es kann nur ein umbauter Raum Sondereigentum werden. Freiflächen wie Parkplatz, Terrassen nie, diese sind eben nur im Sondernutzungsrecht zu nutzen! Ein Tiefgaragenplatz nur in dem Fall, wenn eindeutig Abgrenzungen erkennbar sind. Die eigenmächtige Vergrößerung einer im Sondereigentum stehenden Terrasse ist als zustimmungsbedürftige bauliche Veränderung unzulässig und begründet insoweit einen Anspruch auf Beseitigung (OLG Braunschweig). Die Terrassen der Erdgeschosswohnungen in einer Eigentumswohnanlage wiesen Mängel auf. Deshalb kam es am Gemeinschaftseigentum zu Feuchtigkeitsschäden. Die Eigentümergemeinschaft beschloss, dass die Terrassen fachmännisch abzudichten sind. Eigentümer müssen notfalls auch Eingriffe in ihr Sondereigentum dulden, wenn sie erforderlich sind, um das Gemeinschaftseigentum zu schützen (BayObLG, Az: 2 Z BR 2/04). Bei einem nicht durch Auslegung lösbaren Widerspruch zwischen Teilungserklärung und Aufteilungsplan wird ein Sondernutzungsrecht mit dinglicher Wirkung nicht wirksam begründet. Die Einräumung eines Sondernutzungsrechts an einer Dachfläche umfasst ohne ausdrückliche Gestattung nicht den Ausbau als Dachterrasse. OLGR 2006, 664 Die bauliche Veränderung des gemeinschaftlichen Gartens durch Erstellung einer Terrasse mit Plattenbelag kann, wenn sie im Rahmen eines vereinbarten Sondernutzungsrechts erfolgt und auch sonst die übrigen Wohnungseigentümer nicht benachteiligt, von der Zustimmung aller Beteiligten unabhängig sein. BayObLG Nicht sondereigentumsfähige Anlagen wie ebenerdige Terrassen, Gartenanteile, Pkw-Stellplätze im Freien oder Carport- Plätze sind nicht Inhalt oder Bestandteil des Aufteilungsplans und sollten somit nicht dort dargestellt, nummeriert oder in die farbige Umrandung einer Wohnung einbezogen werden. Die Darstellung erfolgt stattdessen in einem Sondernutzungsplan, welcher Bestandteil der notariellen Teilungserklärung ist. An diesen Anlagen kann für einen einzelnen Wohnungseigentümer ein Sondernutzungsrecht vergeben werden; diese Vereinbarung geschieht regelmäßig auch in der notariellen Teilungserklärung. Die Eigentümergemeinschaft genehmigte durch Beschluss die Errichtung einer Terrassenüberdachung mehrheitlich. Die Überdachung wurde daraufhin vom Wohnungseigentümer errichtet. Nach Anfechtung des Beschlusses durch einen Eigentümer wurde schließlich der Beschluss für ungültig erklärt. Der Umfang einer bauliche Veränderung muss jedoch aus dem Eigentümerbeschluss ausreichend bestimmt hervorgehen, was im vorliegenden Fall nicht vorlag. Je genauer der Beschluss über den Umfang einer baulichen Veränderung, z. B. durch vorgelegte Pläne, Angaben über die zu verwendenden Materialien, Farben), desto besser (OLG München, Beschluss vom 30.11.2005, Az.: 34 Wx 056/05). Ein Sondernutzungsrecht auf einer Terrassenfläche berechtigt nicht zur Errichtung eines Wintergartens. Im vom Bayerischen Obersten Landesgericht behandelten Fall hatte ein Wohnungseigentümer auf der Terrasse (Sondernutzungsrecht) zu einem Wintergarten umgebaut, jedoch ohne einen entsprechenden Beschluss der Eigentümergemeinschaft, die eine Beseitigung des Wintergartens verlangte. Das Gericht sah einen Nachteil für die übrigen Wohnungseigentümer durch die intensivere Nutzung der Terrassenfläche durch Umwandlung in eine Wohnfläche. Außerdem verbleibt eine Sonder-nutzungsfläche im Gemeinschaftseigentum und berechtigt nicht zu baulichen Veränderungen (BayObLG, Beschluss vom 9.3.2004, Az.: 2 Z BR 213/03). Abfallgebühren Eigentümer Abrechnung Wohnungsverwalter Abstimmung Eigentümerversammlung Stimmen Anfechtung Eigentümerbeschluss Aufstellung Wirtschaftsplan Auskunftsanspruch Wohnungseigentümer Balkon Sanierung Balkongeländer streichen bauliche Veränderungen Baumängel Gemeinschaftseigentum Beheizung Eigentumswohnung Beiratswahl WEG Bepflanzung Garten  ZUstimmung Beschluss Kabelnetz Beschluss Wohnungseigentümer Dachboden Ausbau Dachgarten bauliche Veränderung Eigentümer Treppenhaus Eigentümergemeinschaft Gartenhaus aufstellen Eigentümergemeinschaft Hausordnung Eigentumswohnung Austausch Fenster Eigentumswohnung Hausgeld Eigentumswohnung Trittschallgeräusche Ein und Ausfahrt Stellplatz Einbau Klimaanlage, Eigentümer Einbau und Kosten Aufzug Einberufung Eigentümerversammlung Elementarversicherung EigentumswohnungFahrstuhl Fahrstuhlkosten Fassade Außenfassade Fenster Gemeinschaftseigentum Garage Eigentum Garage Sondereigentum, Gemeinschaftseigentum Garten Sondereigentum Garten Sondernutzungsrecht Geräteschuppen aufstellen Hausverwalter einstellen Heizkostenabrechnung nach Miteigentumsanteilen Instandhaltungsrücklage Jahresabrechnung Eigentümer Jahresabrechnung Einsichtsrecht Kaltwasserkosten-Abrechnung Kaltwasserzähler Kosten Eigentümer Katzennetz KFZ Stellplatz Kosten Entwässerung Kosten Treppenhausreinigung Lastschriftverfahren Leitungswasserversicherung Sondereigentum Leuchtreklame Eigentumswohnung Liste Wohnungseigentümer Mobilfunkanlage Genehmigung Modernisierung Eigentumswohnung Modernisierung, Kosten Mehrheitsbeschluss Müllkosten Eigentümer neuer Eigentümer, Haftung für Rückstände Parabolantenne Rechtsanwaltskosten Wohnungseigentumsgesetz Reparaturen Wohnungseigentumsverwalter Reparaturkosten Gegensprechanlage Rottweiler in Eigentumswohnung Rücklagen Sondernutzungsrecht Sondernutzungsrecht Grundbuch Spitzboden Stellplatz Stellplatz Sondereigentum Strom Teilungserklärung Tiefgarage Tiefgaragenplatz Umbau Terrasse Umstellung auf Fernwärme unpünktliche Zahlung von Wohngeld Verjährung von Wohngeldansprüchen Versorgungssperre Verwalter Schadensersatz Verwalterwechsel Haftung Verwaltungskosten Verwaltungsunterlagen Eigentümer Wahl Verwaltungsbeirat Wanddurchbruch Wäsche waschen Eigentumswohnung Wasserkosten Zufahrt zum Grundstück

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