WOHNUNGSEIGENTUMSGESETZ Katzennetz am Balkon, Zustimmung Eigentümer, Mehrheitsbeschluss, Ansicht Mieter dürfen auf ihrem Balkon ein Fangnetz anbringen, damit ihre Katze nicht entwischen oder abstürzen kann. Zwar müssten Mieter grundsätzlich die Zustimmung ihres Vermieters einholen, wenn sie eine Veränderung an der Mietsache vornehmen. Ob die Mieter vorher um Erlaubnis gefragt haben oder ob der Vermieter ausdrücklich zugestimmt hat oder nicht, sei aber dann nicht entscheidend, wenn der Vermieter nach Treu und Glauben auf jeden Fall verpflichtet wäre, der Anbringung des Fangnetzes zuzustimmen, so das Gericht. Aktenzeichen: Amtsgericht Köln 222 C 227/01. Sicherheitsnetze zum Schutz von Haustieren dürfen nur mit Erlaubnis des Vermieters am Balkon angebracht werden. AG Wiesbaden (Az.: 93 c 3460/99-25). Befestigt der Mieter auf dem Balkon ein Katzennetz, so stellt das keine vertragswidrige Handlung dar und ist vom Vermieter zu dulden. Insbesondere, wenn das Mauerwerk nicht angebohrt wurde. (AG Hamburg, Az 40a C 2229/90; AG Köln, Az 222 C 227/01, aus: WM 2002, S. 605) Wird durch ein Katzennetz das optische Erscheinungsbild des Hauses gestört und sind Beeinträchtigungen des Erscheinungsbildes gemäß Hausordnung untersagt, kann der Vermieter die Entfernung des Katzennetzes verlangen. (AG Hamburg, Az 42 C 384/99) Wird das optische Erscheinungsbild beeinträchtigt, muss das Katzennetz entfernt werden. (AG Wiesbaden. Az 93 C 3460/99; AG Hamburg, Az 48 C 329/01) Die Eigentümerversammlung kann Miteigentümern per Beschluss verbieten, Katzennetze auf den Balkons anzubringen, um den optischen Eindruck der Fassade zu erhalten. (BayOLG, Az 2 ZR 38/03). Für Katzen, die Freilauf gewohnt sind, ist ein Beschluss der Eigentümer, die Tiere künftig in der Wohnung zu halten, nicht zulässig. Wenn die Katzenhaltung rechtmäßig ist, dann muss auch eine artgerechte Haltung der Katzen möglich sein. AG Hannover Az.: 8611 76/86 Will die Eigentümergemeinschaft einer Wohnanlage die Haltung von Hunden und Katzen verbieten, so muss dieser Beschluss grundsätzlich einstimmig gefasst werden. Dagegen kann die Art der Tierhaltung auch durch Mehrheitsbeschluss in der Hausordnung geregelt werden. Gültig ist daher die Beschlussfassung: "Hunde und Katzen dürfen nicht frei in der Anlage herumlaufen." Ein solcher Beschluss entspricht einer ordnungsgemäßen Verwaltung, um unzumutbare Belästigungen der anderen Wohnungseigentümer zu unterbinden. Das Verbot, Katzen frei herumlaufen zu lassen, ist kein Verbot der Katzenhaltung, sondern nur eine zulässige Einschränkung. Landgericht München I, Az.: 1 T 1633/04 Abfallgebühren Eigentümer Abstimmung Eigentümerversammlung Stimmen Anfechtung Eigentümerbeschluss Aufstellung Wirtschaftsplan Wohnungseigentümer Balkon Sanierung Balkongeländer streichen bauliche Veränderungen Baumängel Gemeinschaftseigentum Beheizung Eigentumswohnung Beiratswahl WEG Bepflanzung Garten  ZUstimmung Beschluss Kabelnetz Beschluss Wohnungseigentümer Dachboden Ausbau Dachgarten bauliche Veränderung Eigentümer Treppenhaus Eigentümergemeinschaft Gartenhaus aufstellen Eigentümergemeinschaft Hausordnung Eigentumswohnung Austausch Fenster Eigentumswohnung Hausgeld Eigentumswohnung Trittschallgeräusche Ein und Ausfahrt Stellplatz Einbau Klimaanlage, Eigentümer Einbau und Kosten Aufzug Einberufung Eigentümerversammlung Elementarversicherung EigentumswohnungFahrstuhl Fahrstuhlkosten Fassade Außenfassade Fenster Gemeinschaftseigentum Garage Eigentum Garage Sondereigentum, Gemeinschaftseigentum Garten Sondereigentum Garten Sondernutzungsrecht Geräteschuppen aufstellen Hausverwalter einstellen Heizkostenabrechnung nach Miteigentumsanteilen Instandhaltungsrücklage Jahresabrechnung Eigentümer Jahresabrechnung Einsichtsrecht Kaltwasserkosten-Abrechnung Kaltwasserzähler Kosten Eigentümer Katzennetz KFZ Stellplatz Kosten Entwässerung Kosten Treppenhausreinigung Lastschriftverfahren Leitungswasserversicherung Sondereigentum Leuchtreklame Eigentumswohnung Liste Wohnungseigentümer Mobilfunkanlage Genehmigung Modernisierung Eigentumswohnung Modernisierung, Kosten Mehrheitsbeschluss Müllkosten Eigentümer neuer Eigentümer, Haftung für Rückstände Parabolantenne Rechtsanwaltskosten Wohnungseigentumsgesetz Reparaturen Wohnungseigentumsverwalter Reparaturkosten Gegensprechanlage Rottweiler in Eigentumswohnung Rücklagen Sondernutzungsrecht Sondernutzungsrecht Grundbuch Spitzboden Stellplatz Stellplatz Sondereigentum Strom Teilungserklärung Tiefgarage Tiefgaragenplatz Umbau Terrasse Umstellung auf Fernwärme unpünktliche Zahlung von Wohngeld Verjährung von Wohngeldansprüchen Versorgungssperre Verwalter Schadensersatz Verwalterwechsel Haftung Verwaltungskosten Verwaltungsunterlagen Eigentümer Wahl Verwaltungsbeirat Wanddurchbruch Wäsche waschen Eigentumswohnung Wasserkosten Zufahrt zum Grundstück Eigentümer Anspruch Auskunft vom Verwalter Einsicht Abrechnung Wohnungsverwalter

Katzennetz am Balkon

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