Eigentümergemeinschaft  Anspruch auf Auskunft vom  Verwalter Auskunft Verwaltungsorgane der Wohnungseigentümergemeinschaft sind außerhalb der Eigentümerversammlung grundsätzlich nicht zur Auskunft verpflichtet. Ein Individualanspruch auf Auskunftserteilung besteht aber, soweit eine Pflicht zur Rechnungslegung besteht oder nach Treu und Glauben ein Informationsbedürfnis vorliegt. Ein Auskunftsanspruch gegen den Verwalter steht dem einzelnen Wohnungseigentümer nur insoweit zu, als die Eigentümergemeinschaft von diesem Recht keinen Gebrauch macht. Das dem einzelnen Wohnungseigentümer zustehende Recht, Einsicht in die der jeweiligen Jahresabrechnung zugrundeliegenden Belege des Verwalters zu nehmen, kann nicht durch einen Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft in der Weise beschränkt werden, dass die Einsicht nur dem Verwaltungsbeirat zusteht. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHZ 44/45) für den ausgeschiedenen Wohnungseigentümer kann nach noch herrschender Meinung nicht analog auf den ausgeschiedenen Verwalter angewendet werden, so daß Ansprüche auf Auskunft, Rechnungslegung, Herausgabe von Unterlagen etc. zu den Streitigkeiten des WEG- Gerichts gehören. Jeder Wohnungseigentümer ist allein befugt, gegen einen Miteigentümer, dem er und alle übrigen Wohnungseigentümer durch konkludentes Verhalten ihre Befugnis zur Mitwirkung bei der gemeinschaftlichen Verwaltung des Gemeinschaftseigentums überlassen haben, den Anspruch auf Erteilung der Auskunft über Einnahmen und Ausgaben der Verwaltung gerichtlich geltend zu machen. Die Mitglieder des Verwaltungsbeirates sind grundsätzlich nur den Wohnungseigentümern insgesamt zur Auskunft verpflichtet. Den Auskunftsanspruch kann ein Wohnungseigentümer nur dann gerichtlich geltend machen, wenn er hierzu von den Wohnungseigentümern ermächtigt ist. Neben dem den Wohnungseigentümern gemeinschaftlich zustehenden Auskunftsanspruch kann nach den Grundsätzen von Treu und Glauben im Einzelfall auch ein Individualanspruch eines Wohnungseigentümers auf Auskunft gegen Mitglieder des Verwaltungsbeirates bestehen. Auch dieser Anspruch kann nur dann gerichtlich geltend gemacht werden, wenn er vorher Gegenstand einer Erörterung durch die Wohnungseigentümer in der Eigentümerversammlung war. Aus dem Bestehen vertraglicher Beziehungen zu einer Eigentümergemeinschaft folgt nicht unmittelbar ein Auskunftsanspruch hinsichtlich der Namen und ladungsfähigen Anschriften sämtlicher Miteigentümer gegenüber dem jeweiligen Verwalter. Ausgeschlossen ist dies jedenfalls dann, wenn seit dem Vertragsabschluß der Verwalter gewechselt hat und es deshalb an einer Sonderverbindung zwischen dem Auskunft Beanspruchenden und dem aktuell bestellten Verwalter fehlt.   Abfallgebühren Eigentümergemeinschaft Abstimmung Eigentümerversammlung Stimmen Anfechtung Eigentümerbeschluss Aufstellung Wirtschaftsplan Wohnungseigentümer Balkon Sanierung Balkongeländer streichen bauliche Veränderungen Baumängel Beheizung Eigentumswohnung Beiratswahl WEG Bepflanzung Garten Beschluss Kabelnetz Beschluss Wohnungseigentümer Dachboden Ausbau Dachgarten Eigentümer Treppenhaus Eigentümergemeinschaft Gartenhaus aufstellen Eigentümergemeinschaft Hausordnung Eigentumswohnung Austausch Fenster Eigentumswohnung Hausgeld Eigentumswohnung Trittschallgeräusche Ein und Ausfahrt Stellplatz Einbau Klimaanlage, Eigentümer Einbau und Kosten Aufzug Einberufung Eigentümerversammlung Elementarversicherung EigentumswohnungFahrstuhl Fahrstuhlkosten Fassade Außenfassade Fenster Gemeinschaftseigentum Garage Eigentum Garage Sondereigentum, Gemeinschaftseigentum Garten Sondereigentum Garten Sondernutzungsrecht Geräteschuppen aufstellen Hausverwalter einstellen Heizkostenabrechnung nach Miteigentumsanteilen Instandhaltungsrücklage Jahresabrechnung Eigentümer Jahresabrechnung Einsichtsrecht Kaltwasserkosten-Abrechnung Kaltwasserzähler Kosten Eigentümer Katzennetz KFZ Stellplatz Kosten Entwässerung Kosten Treppenhausreinigung Lastschriftverfahren Leitungswasserversicherung Sondereigentum Leuchtreklame Eigentumswohnung Liste Wohnungseigentümer Mobilfunkanlage Genehmigung Modernisierung Eigentumswohnung Modernisierung, Kosten Mehrheitsbeschluss Müllkosten Eigentümer neuer Eigentümer, Haftung für Rückstände Parabolantenne Rechtsanwaltskosten Wohnungseigentumsgesetz Reparaturen Wohnungseigentumsverwalter Reparaturkosten Gegensprechanlage Rottweiler in Eigentumswohnung Rücklagen Sondernutzungsrecht Sondernutzungsrecht Grundbuch Spitzboden Stellplatz Stellplatz Sondereigentum Strom Teilungserklärung Tiefgarage Tiefgaragenplatz Umbau Terrasse Umstellung auf Fernwärme unpünktliche Zahlung von Wohngeld Verjährung von Wohngeldansprüchen Versorgungssperre Verwalter Schadensersatz Verwalterwechsel Haftung Verwaltungskosten Verwaltungsunterlagen Eigentümer Wahl Verwaltungsbeirat Wanddurchbruch Wäsche waschen Eigentumswohnung Wasserkosten Zufahrt zum Grundstück Einsicht Abrechnung Wohnungsverwalter WOHNUNGSEIGENTUMSGESETZ

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