WOHNUNGSEIGENTUMSGESETZ
Zustimmung Eigentümergemeinschaft bei Wanddurchbruch in der eigenen
Wohnung
Die Zustimmung zu einem Wanddurchbruch zwischen zwei Wohnungen ist aufgrund des
Widerspruchs zur Teilungserklärung erforderlich. Es liegt eine nach § 22 Abs.1 Satz 2
WEG relevante Beeinträchtigung vor, die das Zustimmungserfordernis der
Wohnungseigentümer nicht beseitigt. BayObLG LZM
Das BayObLG hat entschieden, dass ein Wohnungseigentümer zweier nebeneinander
liegender, ihm gehörender Eigentumswohnungen mit dem Durchbruch der trennenden
Wand diese zu einem neuen Wohnungseigentum vereinigen kann, ohne dass dazu die
Mitwirkung der übrigen
Wohnungseigentümer erforderlich ist. Der Wanddurchbruch innerhalb des Bereichs des
Sondereigentums berührt nicht die Abgrenzung zwischen Sondereigentum und
Gemeinschaftseigentum. Auch wird das Gemeinschaftseigentum hierdurch nicht in
seiner rechtlichen Ausgestaltung inhaltlich verändert. BayObLG
Wanddurchbruch kein Nachteil
Der Durchbruch durch eine tragende Wand zwischen zwei Wohnungen berührt zwar das
gemeinschaftliche Eigentum und ist eine bauliche Veränderung. Wenn aber weder der
Gesamteindruck der Wohnanlage beeinträchtigt wird, noch die Statik des Gebäudes
oder die Brandsicherheit gefährdet werden, liegt kein Nachteil vor, weswegen auch
keine Zustimmung der Miteigentümer erforderlich ist. Dem steht auch nicht das
Abgeschlossenheitserfordernis von
Wohnungen entgegen. BayObLG, Beschluß v. 14.02.2002, Az.: 2 ZBR 187/01 in NZM
2002, 391
Die Schaffung eines Wanddurchbruchs, durch den für einen Bastlerraum eine Nutzung
zu Wohnzecken ermöglicht wird, stellt eine bauliche Veränderung dar, die der
Zustimmung aller Wohnungseigentümer bedarf. OLG Köln - LG Köln - AG Köln
Die Durchbrechung oder Entfernung einer im Gemeinschaftseigentum stehenden
tragenden (Trenn-) Wand stellt zwar eine bauliche Veränderung im Sinne des ƒ 22 Abs.
1 WEG dar. Sie bedarf jedoch dann nicht der Zustimmung der übrigen Eigentümer,
wenn weder wesentliche Eingriffe in die Bausubstanz erfolgen noch Gefahren für die
konstruktive Stabilität und Brandsicherheit bestehen (Bundesgerichtshof)
Abfallgebühren Eigentümer
Abrechnung Wohnungsverwalter
Abstimmung
Eigentümerversammlung Stimmen
Anfechtung Eigentümerbeschluss
Aufstellung Wirtschaftsplan
Auskunftsanspruch
Wohnungseigentümer
Balkon Sanierung
Balkongeländer streichen
bauliche Veränderungen
Baumängel Gemeinschaftseigentum
Beheizung Eigentumswohnung
Beiratswahl WEG
Bepflanzung Garten ZUstimmung
Beschluss Kabelnetz
Beschluss Wohnungseigentümer
Dachboden Ausbau
Dachgarten bauliche Veränderung
Eigentümer Treppenhaus
Eigentümergemeinschaft
Gartenhaus aufstellen
Eigentümergemeinschaft
Hausordnung
Eigentumswohnung Austausch
Fenster
Eigentumswohnung Hausgeld
Eigentumswohnung
Trittschallgeräusche
Ein und Ausfahrt Stellplatz
Einbau Klimaanlage, Eigentümer
Einbau und Kosten Aufzug
Einberufung
Eigentümerversammlung
Elementarversicherung
EigentumswohnungFahrstuhl
Fahrstuhlkosten
Fassade Außenfassade
Fenster Gemeinschaftseigentum
Garage Eigentum
Garage Sondereigentum,
Gemeinschaftseigentum
Garten Sondereigentum
Garten Sondernutzungsrecht
Geräteschuppen aufstellen
Hausverwalter einstellen
Heizkostenabrechnung nach
Miteigentumsanteilen
Instandhaltungsrücklage
Jahresabrechnung Eigentümer
Jahresabrechnung Einsichtsrecht
Kaltwasserkosten-Abrechnung
Kaltwasserzähler Kosten
Eigentümer
Katzennetz
KFZ Stellplatz
Kosten Entwässerung
Kosten Treppenhausreinigung
Lastschriftverfahren
Leitungswasserversicherung
Sondereigentum
Leuchtreklame Eigentumswohnung
Liste Wohnungseigentümer
Mobilfunkanlage Genehmigung
Modernisierung Eigentumswohnung
Modernisierung, Kosten
Mehrheitsbeschluss
Müllkosten Eigentümer
neuer Eigentümer, Haftung für
Rückstände
Parabolantenne
Rechtsanwaltskosten
Wohnungseigentumsgesetz
Reparaturen
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Sondernutzungsrecht Grundbuch
Spitzboden
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Stellplatz Sondereigentum
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Tiefgarage Tiefgaragenplatz
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