WOHNUNGSEIGENTUMSGESETZ Versorgung mit Strom und Wasser abstellen bei Zahlungsrückstand, Hausgeld Bei erheblichen Rückständen darf die Wasserversorgung oder die Versorgung mit Heizenergie abgestellt  werden, da sonst der betreffende Eigentümer der Gemeinschaft seine Bewirtschaftungskosten in unzumutbarer Weise auferlege. Ist ein Wohnungseigentümer in erheblichem Umfang mit Wohngeldzahlungen im Rückstand, ist die Eigentümergemeinschaft berechtigt, die Versorgung der Räume mit Heizung und Wasser bis zum Ausgleich der Rückstände abzustellen. Dieses Recht gilt auch dann, wenn der säumige Eigentümer die Wohnung vermietet hat. Das Kammergericht Berlin hat entschieden, dass der Mieter den Zugang zu seiner Wohnung verwehren kann, wenn die Eigentümergemeinschaft die Versorgung wegen Wohngeldrückstände sperren will. Zwar könnten die Wohnungseigentümer die betreffende Wohnung von der Versorgung ausschließen, denn der Mieter hat keinen Anspruch gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft auf Versorgung. Einen Anspruch auf Zugang zur Wohnung bestünde aber nur gegen den Wohnungseigentümer. Gegenüber dem Mieter fehlt es an einer entsprechenden Anspruchsgrundlage. KG, Urteil vom 26.1.2006 – 8 U 208/05 Die mehrheitlich beschlossene Androhung einer Versorgungssperre bei einem Rückstand von mehr als 6 monatlichen Beitragsvorschüssen widerspricht nicht ordnungsmäßiger Verwaltung. Durch Teilzahlungen in Höhe der auf die Versorgungsleistungen entfallenden Beträge kann das Zurückbehaltungsrecht der Wohnungseigentümergemeinschaft nicht abgewendet werden. Wohngeldbeitragsschuldner können weder ausdrücklich noch stillschweigend eine Bestimmung dahin treffen, dass ihre Geldzahlung (anteilig) nur auf bestimmte Betriebskosten laut Wirtschaftsplanansatz erfolgt. Kammergericht, Beschluss vom 8.8.2005, Aktenzeichen 24 W 112/02. Der Eigentümergemeinschaft steht gegenüber einem säumigen Schuldner ein Zurückbehaltungsrecht (§ 273 BGB) hinsichtlich ihrer Leistungen zu. Zahlt der Wohneigentümer dauerhaft kein Wohngeld, kann die Eigentümergemeinschaft mit einfacher Mehrheit beschließen, den Wohngeldschuldner „auszufrieren“ oder „auszutrocknen“, indem seine Wohnung von der Versorgung abgetrennt wird. Eine solch drastische Maßnahme setzt allerdings voraus, dass die Wohngeldrückstände tatsächlich nicht beigetrieben bzw. vollstreckt werden können. Das Kammergericht Berlin befand z.B., dass eine Versorgungssperre bei einem Wohngeldrückstand in Höhe von 1.500 € bei einem monatlichen Wohngeld von 232 € nicht zu beanstanden sei (Az.: 24 W 113/04). „Der bestandskräftige Beschluss der Wohnungseigentümer, einzelne Mitglieder der Gemeinschaft allgemein zur Geltendmachung von Forderungen der Gemeinschaft zu ermächtigen, ist wirksam. Der nachhaltige Zahlungsrückstand des Mitglieds einer nicht rechtsfähigen Gemeinschaft berechtigt deren Mitglieder zur Verhängung einer Versorgungssperre. Abfallgebühren Eigentümer Abrechnung Wohnungsverwalter Abstimmung Eigentümerversammlung Stimmen Anfechtung Eigentümerbeschluss Aufstellung Wirtschaftsplan Auskunftsanspruch Wohnungseigentümer Balkon Sanierung Balkongeländer streichen bauliche Veränderungen Baumängel Gemeinschaftseigentum Beheizung Eigentumswohnung Beiratswahl WEG Bepflanzung Garten  ZUstimmung Beschluss Kabelnetz Beschluss Wohnungseigentümer Dachboden Ausbau Dachgarten bauliche Veränderung Eigentümer Treppenhaus Eigentümergemeinschaft Gartenhaus aufstellen Eigentümergemeinschaft Hausordnung Eigentumswohnung Austausch Fenster Eigentumswohnung Hausgeld Eigentumswohnung Trittschallgeräusche Ein und Ausfahrt Stellplatz Einbau Klimaanlage, Eigentümer Einbau und Kosten Aufzug Einberufung Eigentümerversammlung Elementarversicherung EigentumswohnungFahrstuhl Fahrstuhlkosten Fassade Außenfassade Fenster Gemeinschaftseigentum Garage Eigentum Garage Sondereigentum, Gemeinschaftseigentum Garten Sondereigentum Garten Sondernutzungsrecht Geräteschuppen aufstellen Hausverwalter einstellen Heizkostenabrechnung nach Miteigentumsanteilen Instandhaltungsrücklage Jahresabrechnung Eigentümer Jahresabrechnung Einsichtsrecht Kaltwasserkosten-Abrechnung Kaltwasserzähler Kosten Eigentümer Katzennetz KFZ Stellplatz Kosten Entwässerung Kosten Treppenhausreinigung Lastschriftverfahren Leitungswasserversicherung Sondereigentum Leuchtreklame Eigentumswohnung Liste Wohnungseigentümer Mobilfunkanlage Genehmigung Modernisierung Eigentumswohnung Modernisierung, Kosten Mehrheitsbeschluss Müllkosten Eigentümer neuer Eigentümer, Haftung für Rückstände Parabolantenne Rechtsanwaltskosten Wohnungseigentumsgesetz Reparaturen Wohnungseigentumsverwalter Reparaturkosten Gegensprechanlage Rottweiler in Eigentumswohnung Rücklagen Sondernutzungsrecht Sondernutzungsrecht Grundbuch Spitzboden Stellplatz Stellplatz Sondereigentum Strom Teilungserklärung Tiefgarage Tiefgaragenplatz Umbau Terrasse Umstellung auf Fernwärme unpünktliche Zahlung von Wohngeld Verjährung von Wohngeldansprüchen Versorgungssperre Verwalter Schadensersatz Verwalterwechsel Haftung Verwaltungskosten Verwaltungsunterlagen Eigentümer Wahl Verwaltungsbeirat Wanddurchbruch Wäsche waschen Eigentumswohnung Wasserkosten Zufahrt zum Grundstück

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