WOHNUNGSEIGENTUMSGESETZ
Teilungserklärung, Umlage Kaltwasserkosten, verbrauchsanhängig
abrechnen, Kaltwasserzähler
Ist in der Teilungserklärung vereinbart, dass die Wohnungseigentümer alle
Betriebskosten der Wohnanlage gemeinsam nach dem Verhältnis ihrer
Miteigentumsanteile zu tragen haben, dann bedarf es zur Durchsetzung einer
verbrauchsabhängigen Abrechnung der Kaltwasserkosten keiner Änderung der
Teilungserklärung.
Die Teilungserklärung muss nicht geändert werden, weil es sich bei den Kosten
der Wasserversorgung nicht um Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums
i.S.v. § 16 Abs. 2 WEG handelt. Das gilt selbst dann, wenn die Wasserbetriebe
nicht Lieferverträge mit den einzelnen Sondereigentümern abschließen,
sondern ein Vertragsverhältnis mit der Eigentümergemeinschaft besteht.
Da der Einbau von Kaltwasserzählern keine bauliche Veränderung ist , sondern
eine Maßnahme ordnungsgemäßer Verwaltung, kann die verbrauchsabhängige
Abrechnung entweder durch Mehrheitsbeschluss beschlossen (gemäß § 21
Abs. 3 WEG) oder sogar von jedem einzelnen Sondereigentümer (gemäß § 21
Abs. 4 WEG) verlangt werden. Nur wenn die wirtschaftlichen Aufwendungen
unverhältnismäßig hoch sind, oder die Aufwendungen für den Einbau der
Zähler die Einsparungen, die sich über 10 Jahre hinweg voraussichtlich
erzielen ließen, überstiegen, steht die Einführung der verbrauchsabhängigen
Abrechnung nicht mehr im Einklang mit den Grundsätzen ordnungsgemäßer
Verwaltung.
Etwas anderes gilt aber, wenn die Verteilung der Wasserkosten bereits in der
Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung oder - bei entsprechender
Beschlusskompetenz - durch Eigentümerbeschluss ausdrücklich geregelt ist. In
diesen Fällen besteht ein Anspruch auf Änderung nur dann, wenn ein
Festhalten an der Regelung als grob unbillig erscheint und damit ein Verstoß
gegen Treu und Glauben vorliegt.
Umlage Kaltwasserkosten
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Abfallgebühren Eigentümer
Abrechnung Wohnungsverwalter
Abstimmung
Eigentümerversammlung Stimmen
Anfechtung Eigentümerbeschluss
Aufstellung Wirtschaftsplan
Auskunftsanspruch
Wohnungseigentümer
Balkon Sanierung
Balkongeländer streichen
bauliche Veränderungen
Baumängel Gemeinschaftseigentum
Beheizung Eigentumswohnung
Beiratswahl WEG
Bepflanzung Garten ZUstimmung
Beschluss Kabelnetz
Beschluss Wohnungseigentümer
Dachboden Ausbau
Dachgarten bauliche Veränderung
Eigentümer Treppenhaus
Eigentümergemeinschaft
Gartenhaus aufstellen
Eigentümergemeinschaft
Hausordnung
Eigentumswohnung Austausch
Fenster
Eigentumswohnung Hausgeld
Eigentumswohnung
Trittschallgeräusche
Ein und Ausfahrt Stellplatz
Einbau Klimaanlage, Eigentümer
Einbau und Kosten Aufzug
Einberufung
Eigentümerversammlung
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EigentumswohnungFahrstuhl
Fahrstuhlkosten
Fassade Außenfassade
Fenster Gemeinschaftseigentum
Garage Eigentum
Garage Sondereigentum,
Gemeinschaftseigentum
Garten Sondereigentum
Garten Sondernutzungsrecht
Geräteschuppen aufstellen
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Heizkostenabrechnung nach
Miteigentumsanteilen
Instandhaltungsrücklage
Jahresabrechnung Eigentümer
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