WOHNUNGSEIGENTUMSGESETZ Wohnungseigentümer Beschluss, Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Abrechnung Die Wohnungseigentümer können ein schutzwürdiges Interesse an der Ungültigkeitserklärung eines Beschlusses über den Wirtschaftsplan auch noch haben, wenn der Wirtschaftsplan durch Zeitablauf überholt ist. Zum Verhältnis zwischen Beschlüssen über den Wirtschaftsplan und über die Jahresabrechnung. Zur Bedeutung der nach § 21 Abs. 5 Nr. 4 WEG gebildeten Instandhaltungsrückstellung. Ausgaben, die nur unter ganz besonderen, außergewöhnlichen Umständen zu erwarten sind, dürfen grundsätzlich nicht im Wirtschaftsplan berücksichtigt werden. Der Ertrags- und Nutzungswert des gemeinschaftlichen Eigentum bedarf der Aufnahme in den Wirtschaftsplan und in die Verwaltungsabrechnung nur insoweit, als er innerhalb der Eigentümergemeinschaft ausgleichspflichtig ist. Jahrelang unangefochten gebliebene Mehrheitsbeschlüsse über eine vereinbarungswidrige Abrechnung der gemeinschaftlichen Lasten stehen der Anfechtung eines erneuten Beschlusses über Abrechnung und Wirtschaftsplan nicht entgegen. Der Beschluss über den Wirtschaftsplan ist für die Beschlussfassung über die darauf folgende Abrechnung nicht vorgreiflich. Der Zwangsverwalter einer Eigentumswohnung hat aus den Nutzungen als Ausgaben der Verwaltung auch die nach dem Wirtschaftsplan an den Verwalter des Wohnungseigentums zu leistenden Vorschüsse auf den Lasten- und Kostenbeitrag (sog. Wohngeld) vorweg zu bestreiten. Maßgeblichkeit nicht angefochtener billigender Eigentümerbeschlüsse über Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung für die sich aus ihnen ergebenden Zahlungsansprüche. Wird ein Beschluss der Eigentümergemeinschaft entgegen der Gemeinschaftsordnung nicht in ein gesondertes Beschlussbuch eingetragen oder in anderer vorgeschriebener Weise protokolliert, ist der Beschluss bei fehlender Niederschrift anfechtbar, aber in der Regel nicht nichtig. Beschluss des OLG Düsseldorf Für die Wohnungseigentümergemeinschaft ist der Beschluss jetzt bei den folgenden Materien die statthafte Entscheidungsform, vgl. § 23 WEG:  § 12 Abs. 4 WEG: Aufhebung einer Veräußerungsbeschränkung nach § 12 Abs. 1 WEG. § 16 Abs. 3 WEG: Verteilung von und Verwaltungs- und Betriebskosten. Das sind all jene Kosten, die nicht unmittelbar gegenüber Dritten abgerechnet werden können, also nicht etwa Energiekosten. Abfallgebühren Eigentümer Abstimmung Eigentümerversammlung Stimmen Anfechtung Eigentümerbeschluss Aufstellung Wirtschaftsplan Wohnungseigentümer Balkon Sanierung Balkongeländer streichen bauliche Veränderungen Baumängel Gemeinschaftseigentum Beheizung Eigentumswohnung Beiratswahl WEG Bepflanzung Garten Beschluss Kabelnetz Beschluss Wohnungseigentümer Dachboden Ausbau Dachgarten Eigentümer Treppenhaus Eigentümergemeinschaft Gartenhaus aufstellen Eigentümergemeinschaft Hausordnung Eigentumswohnung Austausch Fenster Eigentumswohnung Hausgeld Eigentumswohnung Trittschallgeräusche Ein und Ausfahrt Stellplatz Einbau Klimaanlage, Eigentümer Einbau und Kosten Aufzug Einberufung Eigentümerversammlung Elementarversicherung EigentumswohnungFahrstuhl Fahrstuhlkosten Fassade Außenfassade Fenster Gemeinschaftseigentum Garage Eigentum Garage Sondereigentum, Gemeinschaftseigentum Garten Sondereigentum Garten Sondernutzungsrecht Geräteschuppen aufstellen Hausverwalter einstellen Heizkostenabrechnung nach Miteigentumsanteilen Instandhaltungsrücklage Jahresabrechnung Eigentümer Jahresabrechnung Einsichtsrecht Kaltwasserkosten-Abrechnung Kaltwasserzähler Kosten Eigentümer Katzennetz KFZ Stellplatz Kosten Entwässerung Kosten Treppenhausreinigung Lastschriftverfahren Leitungswasserversicherung Sondereigentum Leuchtreklame Eigentumswohnung Liste Wohnungseigentümer Mobilfunkanlage Genehmigung Modernisierung Eigentumswohnung Modernisierung, Kosten Mehrheitsbeschluss Müllkosten Eigentümer neuer Eigentümer, Haftung für Rückstände Parabolantenne Rechtsanwaltskosten Wohnungseigentumsgesetz Reparaturen Wohnungseigentumsverwalter Reparaturkosten Gegensprechanlage Rottweiler in Eigentumswohnung Rücklagen Sondernutzungsrecht Sondernutzungsrecht Grundbuch Spitzboden Stellplatz Stellplatz Sondereigentum Strom Teilungserklärung Tiefgarage Tiefgaragenplatz Umbau Terrasse Umstellung auf Fernwärme unpünktliche Zahlung von Wohngeld Verjährung von Wohngeldansprüchen Versorgungssperre Verwalter Schadensersatz Verwalterwechsel Haftung Verwaltungskosten Verwaltungsunterlagen Eigentümer Wahl Verwaltungsbeirat Wanddurchbruch Wäsche waschen Eigentumswohnung Wasserkosten Zufahrt zum Grundstück Eigentümer Anspruch Auskunft vom Verwalter Einsicht Abrechnung Wohnungsverwalter

Wohnungseigentum, Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung

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