WOHNUNGSEIGENTUMSGESETZ
Wohnungsverwalter, Abrechnung, Einsicht in die Belege, Eigentümer und
Verwalter
Der Verwalter hat nach § 28 Abs. 3 WEG nach Ablauf eines jeden
Wirtschaftsjahres eine Gesamtabrechnung über die Bewirtschaftung der
Eigentumswohnanlage zu erstellen.
Die Abrechnungspflicht des Verwalters beinhaltet seine zivilrechtliche Verpflichtung
zur ordnungsgemäßen Führung der Bücher, aus denen die Abrechnung und die
Rechnungslegung entwickelt, nachvollzogen und geprüft werden kann (BayObLG
NJW-RR 1988, 19). Für jede Eigentümergemeinschaft ist eine selbständige
Buchführung mit eigenen Konten einzurichten, um die Trennung von Geschäfts-
und Privatverwendungen des Verwalters und vom Vermögen anderer
Eigentümergemeinschaften zu gewährleisten.
Die Abrechnung enthält alle tatsächlich im Laufe eines Wirtschaftsjahres getätigten
Ausgaben und erzielten Einnahmen. Welche Kosten in die Abrechnung eingestellt
werden können, ergibt sich aus § 16 WEG in Verbindung mit den Regelungen der
Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung.
Eine geordnete Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben (BayOLG NJW-
RR 1990,1107/1108)
Die Aufteilung des Ergebnisses der Gesamtabrechnung auf die einzelnen
Eigentümer
Die Einzelabrechnung gegenüber den einzelnen Eigentümer.
Die Buchführung erfordert das Aufzeichnen aller Einnahmen und Ausgaben im
Zusammenhang mit der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums sowie aller
Vorgänge, die zur Veränderung des Verwaltungsvermögens der
Eigentümergemeinschaft führen. Die Bücher sind nach dem
Dokumentationsprinzip vollständig, sachlich richtig, zeitgerecht und geordnet zu
führen (239 Abs. 1 HGB). Die Buchungen und Aufzeichnungen müssen
chronologisch, systematisch und lückenlos sein, der Wahrheit und der Zeit
entsprechen. Jeder Buchung muss ein Beleg zu Grunde liegen. Das Belegprinzip
ist Grundlage der Beweiskraft der Buchführung und unabdingbar. Der Verwalter ist
zur Aufbewahrung der Belege und Buchhaltungsunterlagen verpflichtet.
Wohnungseigentumsgesetz
„Der Wohnungsverwalter von Wohnungseigentum ist verpflichtet, einem
Wohnungseigentümer Belegkopien gegen Auslagenerstattung zur Verfügung zu
stellen.
Das Recht des Wohnungseigentümers auf Erteilung von Belegkopien steht
allerdings unter dem Vorbehalt der Verhältnismäßigkeit.“
OLG München, Beschl. v. 29.5.2006 – 34 Wx 27/06
Ordnungsgemäße Buchführung
Zur ordnungsgemäßen Buchführung gehört nicht nur die fortlaufende Erfassung
sämtlicher relevanten Vorgänge, sondern auch neben dem Belegprinzip eine
Ablage der Belege, die eine sofortige und unmittelbare Kontrolle sämtlicher
Buchungsvorgänge problemlos ermöglicht.
Das OLG Koblenz hat entschieden, dass zu einer ordnungsgemäßen und
nachprüfbaren Rechnungslegung im Rahmen einer Grundstücksverwaltung auch
die Vorlage von Belegen für die Einnahmen und Ausgaben gehört (OLG Koblenz,
Beschluss vom 05.12.2000, Az.: 1W 631/00).
Wohnungseigentümer haben grundsätzlich ein Recht auf Einsichtnahme in die
Unterlagen des Verwalters. Allerdings hat die Einsichtnahme in den
Geschäftsräumen des Verwalters zu erfolgen.
Das gilt auch dann, wenn das Verhältnis zwischen Wohnungseigentümer und
Verwalter durch verbale Auseinandersetzungen gespannt ist.
Abfallgebühren,Eigentümergemeinschaft
Einsicht Abrechnung Wohnungsverwalter
Abstimmung Eigentümerversammlung Stimmen
Anfechtung Eigentümerbeschluss
Aufstellung Wirtschaftsplan
Balkon Sanierung
Balkongeländer streichen
bauliche Veränderungen
Baumängel
Beheizung Eigentumswohnung
Beiratswahl WEG
Bepflanzung Garten
Beschluss Kabelnetz
Beschluss Wohnungseigentümer
Dachboden Ausbau
Dachgarten
Eigentümer Treppenhaus
Eigentümergemeinschaft Gartenhaus aufstellen
Eigentümergemeinschaft Hausordnung
Eigentumswohnung Austausch Fenster
Eigentumswohnung Hausgeld
Eigentumswohnung Trittschallgeräusche
Ein und Ausfahrt Stellplatz
Einbau Klimaanlage, Eigentümer
Einbau und Kosten Aufzug
Einberufung Eigentümerversammlung
Elementarversicherung Eigentumswohnung
Fahrstuhl Fahrstuhlkosten
Fassade Außenfassade
Fenster Gemeinschaftseigentum
Garage Eigentum
Garage Sondereigentum, Gemeinschaftseigentum
Garten Sondereigentum
Garten Sondernutzungsrecht
Geräteschuppen aufstellen
Hausverwalter einstellen
Heizkostenabrechnung nach Miteigentumsanteilen
Instandhaltungsrücklage
Jahresabrechnung Eigentümer
Jahresabrechnung Einsichtsrecht
Kaltwasserkosten-Abrechnung
Kaltwasserzähler Kosten Eigentümer
Katzennetz
KFZ Stellplatz
Kosten Entwässerung
Kosten Treppenhausreinigung
Lastschriftverfahren
Leitungswasserversicherung Sondereigentum
Leuchtreklame Eigentumswohnung
Liste Wohnungseigentümer
Mobilfunkanlage Genehmigung
Modernisierung Eigentumswohnung
Modernisierung, Kosten Mehrheitsbeschluss
Müllkosten Eigentümer
neuer Eigentümer, Haftung für Rückstände
Parabolantenne
Rechtsanwaltskosten Wohnungseigentumsgesetz
Reparaturen Wohnungseigentumsverwalter
Reparaturkosten Gegensprechanlage
Rottweiler in Eigentumswohnung
Rücklagen
Sondernutzungsrecht
Sondernutzungsrecht Grundbuch
Spitzboden
Stellplatz
Stellplatz Sondereigentum
Strom
Teilungserklärung
Tiefgarage Tiefgaragenplatz
Umbau Terrasse
Umstellung auf Fernwärme
unpünktliche Zahlung von Wohngeld
Verjährung von Wohngeldansprüchen
Versorgungssperre
Verwalter Schadensersatz
Verwalterwechsel Haftung
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Wahl Verwaltungsbeirat
Wanddurchbruch
Wäsche waschen Eigentumswohnung
Wasserkosten
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Eigentümer Anspruch Auskunft vom Verwalter
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Bestellung Notverwalter
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Aufforderung Entsorgung Sperrmüll, Aufforderung Hausgeldrückstand zahlen
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