WOHNUNGSEIGENTUMSGESETZ Wohnungsverwalter, Abrechnung, Einsicht in die  Belege, Eigentümer und Verwalter Der Verwalter hat nach § 28 Abs. 3 WEG nach Ablauf eines jeden Wirtschaftsjahres eine Gesamtabrechnung über die Bewirtschaftung der Eigentumswohnanlage zu erstellen. Die Abrechnungspflicht des Verwalters beinhaltet seine zivilrechtliche Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Führung der Bücher, aus denen die Abrechnung und die Rechnungslegung entwickelt, nachvollzogen und geprüft werden kann (BayObLG NJW-RR 1988, 19). Für jede Eigentümergemeinschaft ist eine selbständige Buchführung mit eigenen Konten einzurichten, um die Trennung von Geschäfts- und Privatverwendungen des Verwalters und vom Vermögen anderer Eigentümergemeinschaften zu gewährleisten. Die Abrechnung enthält alle tatsächlich im Laufe eines Wirtschaftsjahres getätigten Ausgaben und erzielten Einnahmen. Welche Kosten in die Abrechnung eingestellt werden können, ergibt sich aus § 16 WEG in Verbindung mit den Regelungen der Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung. Eine geordnete Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben (BayOLG NJW- RR 1990,1107/1108) Die Aufteilung des Ergebnisses der Gesamtabrechnung auf die einzelnen Eigentümer Die Einzelabrechnung gegenüber den einzelnen Eigentümer. Die Buchführung erfordert das Aufzeichnen aller Einnahmen und Ausgaben im Zusammenhang mit der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums sowie aller Vorgänge, die zur Veränderung des Verwaltungsvermögens der Eigentümergemeinschaft führen. Die Bücher sind nach dem Dokumentationsprinzip vollständig, sachlich richtig, zeitgerecht und geordnet zu führen (239 Abs. 1 HGB). Die Buchungen und Aufzeichnungen müssen chronologisch, systematisch und lückenlos sein, der Wahrheit und der Zeit entsprechen. Jeder Buchung muss ein Beleg zu Grunde liegen. Das Belegprinzip ist Grundlage der Beweiskraft der Buchführung und unabdingbar. Der Verwalter ist zur Aufbewahrung der Belege und Buchhaltungsunterlagen verpflichtet.  Wohnungseigentumsgesetz „Der Wohnungsverwalter von Wohnungseigentum ist verpflichtet, einem Wohnungseigentümer Belegkopien gegen Auslagenerstattung zur Verfügung zu stellen. Das Recht des Wohnungseigentümers auf Erteilung von Belegkopien steht allerdings unter dem Vorbehalt der Verhältnismäßigkeit.“ OLG München, Beschl. v. 29.5.2006 – 34 Wx 27/06 Ordnungsgemäße Buchführung Zur ordnungsgemäßen Buchführung gehört nicht nur die fortlaufende Erfassung sämtlicher relevanten Vorgänge, sondern auch neben dem Belegprinzip eine Ablage der Belege, die eine sofortige und unmittelbare Kontrolle sämtlicher Buchungsvorgänge problemlos ermöglicht. Das OLG Koblenz hat entschieden, dass zu einer ordnungsgemäßen und nachprüfbaren Rechnungslegung im Rahmen einer Grundstücksverwaltung auch die Vorlage von Belegen für die Einnahmen und Ausgaben gehört (OLG Koblenz, Beschluss vom 05.12.2000, Az.: 1W 631/00). Wohnungseigentümer haben grundsätzlich ein Recht auf Einsichtnahme in die Unterlagen des Verwalters. Allerdings hat die Einsichtnahme in den Geschäftsräumen des Verwalters zu erfolgen. Das gilt auch dann, wenn das Verhältnis zwischen Wohnungseigentümer und Verwalter durch verbale Auseinandersetzungen gespannt ist.   Abfallgebühren,Eigentümergemeinschaft Einsicht Abrechnung Wohnungsverwalter Abstimmung Eigentümerversammlung Stimmen Anfechtung Eigentümerbeschluss Aufstellung Wirtschaftsplan Balkon Sanierung Balkongeländer streichen bauliche Veränderungen Baumängel Beheizung Eigentumswohnung Beiratswahl WEG Bepflanzung Garten Beschluss Kabelnetz Beschluss Wohnungseigentümer Dachboden Ausbau Dachgarten Eigentümer Treppenhaus Eigentümergemeinschaft Gartenhaus aufstellen Eigentümergemeinschaft Hausordnung Eigentumswohnung Austausch Fenster Eigentumswohnung Hausgeld Eigentumswohnung Trittschallgeräusche Ein und Ausfahrt Stellplatz Einbau Klimaanlage, Eigentümer Einbau und Kosten Aufzug Einberufung Eigentümerversammlung Elementarversicherung Eigentumswohnung Fahrstuhl Fahrstuhlkosten Fassade Außenfassade Fenster Gemeinschaftseigentum Garage Eigentum Garage Sondereigentum, Gemeinschaftseigentum Garten Sondereigentum Garten Sondernutzungsrecht Geräteschuppen aufstellen Hausverwalter einstellen Heizkostenabrechnung nach Miteigentumsanteilen Instandhaltungsrücklage Jahresabrechnung Eigentümer Jahresabrechnung Einsichtsrecht Kaltwasserkosten-Abrechnung Kaltwasserzähler Kosten Eigentümer Katzennetz KFZ Stellplatz Kosten Entwässerung Kosten Treppenhausreinigung Lastschriftverfahren Leitungswasserversicherung Sondereigentum Leuchtreklame Eigentumswohnung Liste Wohnungseigentümer Mobilfunkanlage Genehmigung Modernisierung Eigentumswohnung Modernisierung, Kosten Mehrheitsbeschluss Müllkosten Eigentümer neuer Eigentümer, Haftung für Rückstände Parabolantenne Rechtsanwaltskosten Wohnungseigentumsgesetz Reparaturen Wohnungseigentumsverwalter Reparaturkosten Gegensprechanlage Rottweiler in Eigentumswohnung Rücklagen Sondernutzungsrecht Sondernutzungsrecht Grundbuch Spitzboden Stellplatz Stellplatz Sondereigentum Strom Teilungserklärung Tiefgarage Tiefgaragenplatz Umbau Terrasse Umstellung auf Fernwärme unpünktliche Zahlung von Wohngeld Verjährung von Wohngeldansprüchen Versorgungssperre Verwalter Schadensersatz Verwalterwechsel Haftung Verwaltungskosten Verwaltungsunterlagen Eigentümer Wahl Verwaltungsbeirat Wanddurchbruch Wäsche waschen Eigentumswohnung Wasserkosten Zufahrt zum Grundstück Eigentümer Anspruch Auskunft vom Verwalter Wohnungsverwalter, Abrechnung

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