WOHNUNGSEIGENTUMSGESETZ Eigentümergemeinschaft , Strom ablesen, Stromverbrauch schätzen, Eigentumswohnung Stromkosten werden in der Regel für jede Wohnung vom Stromversorger gesondert ermittelt und eingefordert, so dass eine Verteilung dieser Kosten nicht nötig ist. Lediglich der Stromverbrauch der Gemeinschaftsanlagen muss auf Grund des vereinbarten Verteilungsschlüssels auf die Wohnungseigentümer umgelegt werden. Aus der Weigerung seines Kunden, den Zähler für die jeweilige Jahresabrechnung selbst abzulesen, darf ein Energielieferant nicht einfach das Recht ableiten, dann eben auf eine Schätzung des Stromverbrauchs auszuweichen. Wenn die Heizkostenverteiler nicht abgelesen werden konnten, weil der Mieter am Tag der Ablesung nicht zu Hause war, ist es nach den Vorschriften der Heizkostenverordnung möglich, die Verbrauchswerte für Heizung und Warmwasser zu schätzen. Als Grundlage hierfür können Vorjahreswerte herangezogen werden oder der Verbrauch in einer vergleichbaren Nachbarwohnung. Eine Schätzung ist auch dann zulässig, wenn einzelne Heizkostenverteiler ausgefallen sein sollten. Falls sich eine Schätzung auf eine Wohn- oder Nutzfläche von mehr als 25 Prozent der für die Abrechnung maßgeblichen Gesamtfläche bezieht, dürfen alle Heizkosten nicht geschätzt werden. In diesem Fall müssen alle Kosten pauschal nach Quadratmetern berechnet werden, was normalerweise bisher nur bei verbrauchsunabhängigen Grundkosten möglich war. Will der Mieter eine Schätzung vermeiden, muss er an dem mitgeteilten Ablesetag zu Hause sein oder den Zutritt zur Wohnung auf andere Art und Weise ermöglichen. Quelle: Hausbesitzer-Lexikon 2002 (Ausgabe Viterra aktuell 3/2002) Abfallgebühren Eigentümer Abstimmung Eigentümerversammlung Stimmen Anfechtung Eigentümerbeschluss Aufstellung Wirtschaftsplan Wohnungseigentümer Balkon Sanierung Balkongeländer streichen bauliche Veränderungen Baumängel Gemeinschaftseigentum Beheizung Eigentumswohnung Beiratswahl WEG Bepflanzung Garten  ZUstimmung Beschluss Kabelnetz Beschluss Wohnungseigentümer Dachboden Ausbau Dachgarten bauliche Veränderung Eigentümer Treppenhaus Eigentümergemeinschaft Gartenhaus aufstellen Eigentümergemeinschaft Hausordnung Eigentumswohnung Austausch Fenster Eigentumswohnung Hausgeld Eigentumswohnung Trittschallgeräusche Ein und Ausfahrt Stellplatz Einbau Klimaanlage, Eigentümer Einbau und Kosten Aufzug Einberufung Eigentümerversammlung Elementarversicherung EigentumswohnungFahrstuhl Fahrstuhlkosten Fassade Außenfassade Fenster Gemeinschaftseigentum Garage Eigentum Garage Sondereigentum, Gemeinschaftseigentum Garten Sondereigentum Garten Sondernutzungsrecht Geräteschuppen aufstellen Hausverwalter einstellen Heizkostenabrechnung nach Miteigentumsanteilen Instandhaltungsrücklage Jahresabrechnung Eigentümer Jahresabrechnung Einsichtsrecht Kaltwasserkosten-Abrechnung Kaltwasserzähler Kosten Eigentümer Katzennetz KFZ Stellplatz Kosten Entwässerung Kosten Treppenhausreinigung Lastschriftverfahren Leitungswasserversicherung Sondereigentum Leuchtreklame Eigentumswohnung Liste Wohnungseigentümer Mobilfunkanlage Genehmigung Modernisierung Eigentumswohnung Modernisierung, Kosten Mehrheitsbeschluss Müllkosten Eigentümer neuer Eigentümer, Haftung für Rückstände Parabolantenne Rechtsanwaltskosten Wohnungseigentumsgesetz Reparaturen Wohnungseigentumsverwalter Reparaturkosten Gegensprechanlage Rottweiler in Eigentumswohnung Rücklagen Sondernutzungsrecht Sondernutzungsrecht Grundbuch Spitzboden Stellplatz Stellplatz Sondereigentum Strom Teilungserklärung Tiefgarage Tiefgaragenplatz Umbau Terrasse Umstellung auf Fernwärme unpünktliche Zahlung von Wohngeld Verjährung von Wohngeldansprüchen Versorgungssperre Verwalter Schadensersatz Verwalterwechsel Haftung Verwaltungskosten Verwaltungsunterlagen Eigentümer Wahl Verwaltungsbeirat Wanddurchbruch Wäsche waschen Eigentumswohnung Wasserkosten Zufahrt zum Grundstück Eigentümer Anspruch Auskunft vom Verwalter Einsicht Abrechnung Wohnungsverwalter

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