WOHNUNGSEIGENTUMSGESETZ
Wohnungseigentümer, Leitungswasserversicherung, Schäden durch
Leitungswasser am Sondereigentum
Hat der Verwalter im Auftrag der Wohnungseigentümer und für deren Rechnung
eine Leitungswasserversicherung abgeschlossen, die auch Schäden am
Sondereigentum umfasst, hat bei Eintritt eines Schadens am Sondereigentum
eines Wohnungseigentümers allein dieser für die Behebung und Begrenzung des
Schadens zu sorgen. Der Verwalter ist gegenüber dem betroffenen
Wohnungseigentümer, wenn dessen Mieter von dem Schadensfall Kenntnis hat,
nur verpflichtet, Notmaßnahmen zu ergreifen und den Versicherer zu
unterrichten. (BayObLG, Beschluß vom 3.4.1996, Az.: 2 Z BR 5/96, BayObLG Z
1996, Nr. 20, ETW, Gruppe 2, 5. 2806).
Sofern in einem Verwaltervertrag nicht zusätzliche Pflichten des Verwalters
festgelegt sind, treffen diesen nur die ihm in den §§ 24, 27 und 28 WEG
auferlegten Pflichten, die bei schuldhafter Verletzung zu einer
Schadenersatzhaftung aus positiver Vertragsverletzung führen können.
Nach § 27 Abs. 1 Nr. 2 WEG ist es Aufgabe des Verwalters, die für die
ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen
Eigentums erforderlichen Maßnahmen zu treffen; eine solche Verpflichtung
besteht jedoch nicht in Bezug auf das Sondereigentum des einzelnen
Wohnungseigentümers; für die Instandhaltung und Instandsetzung seines
Sondereigentums hat der einzelne Eigentümer selbst zu sorgen (§ 4 Nr. 1 WEG).
Dadurch, dass der Verwalter auf seinen Namen für die Wohnanlage eine
Leitungswasser- und Sturmversicherung abgeschlossen hat, nach der das
Gebäude mit seinen Bestandteilen versichert ist (vgl. § 2 der Allgemeinen
Bedingungen für die Neuwertversicherung von Wohngebäuden gegen Feuer-,
Leitungswasser - und Sturmschäden - VGB - 62), hat er zwar den einzelnen
Wohnungseigentümer bei der Geltendmachung von Schäden zu unterstützen;
jedoch ist er darüber hinaus nicht verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass
Schäden am Sondereigentum sofort behoben werden und weiterer Schaden nicht
entsteht.
Abfallgebühren Eigentümer
Abstimmung
Eigentümerversammlung Stimmen
Anfechtung Eigentümerbeschluss
Aufstellung Wirtschaftsplan
Wohnungseigentümer
Balkon Sanierung
Balkongeländer streichen
bauliche Veränderungen
Baumängel Gemeinschaftseigentum
Beheizung Eigentumswohnung
Beiratswahl WEG
Bepflanzung Garten ZUstimmung
Beschluss Kabelnetz
Beschluss Wohnungseigentümer
Dachboden Ausbau
Dachgarten bauliche Veränderung
Eigentümer Treppenhaus
Eigentümergemeinschaft
Gartenhaus aufstellen
Eigentümergemeinschaft
Hausordnung
Eigentumswohnung Austausch
Fenster
Eigentumswohnung Hausgeld
Eigentumswohnung
Trittschallgeräusche
Ein und Ausfahrt Stellplatz
Einbau Klimaanlage, Eigentümer
Einbau und Kosten Aufzug
Einberufung
Eigentümerversammlung
Elementarversicherung
EigentumswohnungFahrstuhl
Fahrstuhlkosten
Fassade Außenfassade
Fenster Gemeinschaftseigentum
Garage Eigentum
Garage Sondereigentum,
Gemeinschaftseigentum
Garten Sondereigentum
Garten Sondernutzungsrecht
Geräteschuppen aufstellen
Hausverwalter einstellen
Heizkostenabrechnung nach
Miteigentumsanteilen
Instandhaltungsrücklage
Jahresabrechnung Eigentümer
Jahresabrechnung Einsichtsrecht
Kaltwasserkosten-Abrechnung
Kaltwasserzähler Kosten
Eigentümer
Katzennetz
KFZ Stellplatz
Kosten Entwässerung
Kosten Treppenhausreinigung
Lastschriftverfahren
Leitungswasserversicherung
Sondereigentum
Leuchtreklame Eigentumswohnung
Liste Wohnungseigentümer
Mobilfunkanlage Genehmigung
Modernisierung Eigentumswohnung
Modernisierung, Kosten
Mehrheitsbeschluss
Müllkosten Eigentümer
neuer Eigentümer, Haftung für
Rückstände
Parabolantenne
Rechtsanwaltskosten
Wohnungseigentumsgesetz
Reparaturen
Wohnungseigentumsverwalter
Reparaturkosten
Gegensprechanlage
Rottweiler in Eigentumswohnung
Rücklagen
Sondernutzungsrecht
Sondernutzungsrecht Grundbuch
Spitzboden
Stellplatz
Stellplatz Sondereigentum
Strom
Teilungserklärung
Tiefgarage Tiefgaragenplatz
Umbau Terrasse
Umstellung auf Fernwärme
unpünktliche Zahlung von
Wohngeld
Verjährung von
Wohngeldansprüchen
Versorgungssperre
Verwalter Schadensersatz
Verwalterwechsel Haftung
Verwaltungskosten
Verwaltungsunterlagen Eigentümer
Wahl Verwaltungsbeirat
Wanddurchbruch
Wäsche waschen
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Wasserkosten
Zufahrt zum Grundstück
Eigentümer Anspruch Auskunft vom
Verwalter
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