Anfechtung Eigentümerbeschluss, Anfechtungsfrist, Mehrheitsbeschluss der Eigentümer Die Anfechtung des Eigentümerbeschlusses über die Jahresabrechnung kann auf selbständige Posten der Abrechnung beschränkt werden. BayObLG NZM Einzelne Wohnungseigentümer sind nicht befugt, öffentlich-rechtliche Genehmigungen, die der Wohnungseigentümergemeinschaft erteilt werden, anzufechten. BGH NVwZ Werden Eigentümerbeschlüsse über die Genehmigung diverser Jahresabrechnungen auf Anfechtung teilweise gerichtlich für ungültig erklärt, beschließen die Eigentümer daraufhin mehrheitlich zur „Umsetzung der Gerichtsurteile” zwei Wohnungseigentümer mit der Erstellung der Jahresabrechnungen „gemäß den vorliegenden Gerichtsurteilen” zu beauftragen und werden diese Abrechnungen von der Eigentümerversammlung beschlossen und sodann abermals angefochten, so sind die unveränderten Abrechnungsbestandteile der erneuten Überprüfung durch ein Wohnungseigentumsgericht entzogen. OLG Düsseldorf - LG Wuppertal - AG Mettmann Der Eigentümerbeschluss über die Entlastung von Wohnungseigentümern, die durch Mehrheitsbeschluss mit der Überarbeitung teilweise gerichtlich für ungültig erklärter Jahresabrechnungen betraut worden waren, überschreitet – auch bei vorhandenen marginalen Differenzbeträgen – nicht das Entschließungsermessen der Gemeinschaft und entspricht daher ordnungsgemäßer Verwaltung. Wird ein Eigentümerbeschluss von mehreren Wohnungseigentümern jeweils selbständig angefochten und nimmt das AG eine Verfahrenszusammenführung nicht vor, so tritt in den weiteren Anfechtungsverfahren Erledigung der Hauptsache ein, wenn in einem Verfahren der Antrag auf Ungültigerklärung des Beschlusses rechtskräftig abgewiesen wird und die übrigen anfechtenden Wohnungseigentümer an diesem Verfahren auch formell beteiligt waren (vgl. BayObLG v. 27.2.2003 – 2Z BR 135/02, ZMR 2003, 590). Anfechtung Eigentümerbeschluss, Anfechtungsfrist, Mehrheitsbeschluss der Eigentümer Ein Eigentümerbeschluss, mit dem einem ausgeschiedenen Verwalter Entlastung erteilt wird, steht im Grundsatz nicht im Widerspruch zu einer ordnungsmäßigen Verwaltung, sondern erst dann, wenn Ansprüche gegen den (ausgeschiedenen) Verwalter erkennbar in Betracht kommen und kein Anlass besteht, auf die danach möglichen Ansprüche zu verzichten. Beschluss des BGH vom 25.09.2003 V ZB 40/03 BGHR 2003, 1383 Das Wohnungseigentumsgericht kann regelmäßig einen Eigentümerbeschluss, der fristgerecht angefochten wurde, auch dann wegen inhaltlicher Mängel für ungültig erklären, wenn im Anfechtungsverfahren festgestellt wird, dass die für das Entstehen eines Eigentümerbeschlusses erforderliche Feststellung und Verkündung des Beschlussergebnisses unterblieben ist. Voraussetzung ist jedoch, dass das Gericht in der Lage ist, das Beschlussergebnis zweifelsfrei festzustellen und so den Tatbestand für das Entstehen eines Eigentümerbeschlusses zu komplettieren. OLG München - LG Nürnberg - AG Fürth. Soweit von der Verwalterin einer Wohnungseigentümergemeinschaft die Berichtigung einer inhaltlichen unrichtigen Niederschrift über eine Wohnungseigentümerversammlung und zugleich die Feststellung begehrt wird, dass bestimmte in der Niederschrift enthaltene Beschlüsse der Wohnungseigentümer inhaltlich unrichtig wiedergegeben sind, gilt für diese Anträge wie für die Beschlussanfechtungsverfahren die Monatsfrist des § 23 Abs.4 WEG. OLG Hamm Abfallgebühren Eigentümer Abstimmung Eigentümerversammlung Stimmen Anfechtung Eigentümerbeschluss Aufstellung Wirtschaftsplan Wohnungseigentümer Balkon Sanierung Balkongeländer streichen bauliche Veränderungen Baumängel Beheizung Eigentumswohnung Beiratswahl WEG Bepflanzung Garten Beschluss Kabelnetz Beschluss Wohnungseigentümer Dachboden Ausbau Dachgarten Eigentümer Treppenhaus Eigentümergemeinschaft Gartenhaus aufstellen Eigentümergemeinschaft Hausordnung Eigentumswohnung Austausch Fenster Eigentumswohnung Hausgeld Eigentumswohnung Trittschallgeräusche Ein und Ausfahrt Stellplatz Einbau Klimaanlage, Eigentümer Einbau und Kosten Aufzug Einberufung Eigentümerversammlung Elementarversicherung EigentumswohnungFahrstuhl Fahrstuhlkosten Fassade Außenfassade Fenster Gemeinschaftseigentum Garage Eigentum Garage Sondereigentum, Gemeinschaftseigentum Garten Sondereigentum Garten Sondernutzungsrecht Geräteschuppen aufstellen Hausverwalter einstellen Heizkostenabrechnung nach Miteigentumsanteilen Instandhaltungsrücklage Jahresabrechnung Eigentümer Jahresabrechnung Einsichtsrecht Kaltwasserkosten-Abrechnung Kaltwasserzähler Kosten Eigentümer Katzennetz KFZ Stellplatz Kosten Entwässerung Kosten Treppenhausreinigung Lastschriftverfahren Leitungswasserversicherung Sondereigentum Leuchtreklame Eigentumswohnung Liste Wohnungseigentümer Mobilfunkanlage Genehmigung Modernisierung Eigentumswohnung Modernisierung, Kosten Mehrheitsbeschluss Müllkosten Eigentümer neuer Eigentümer, Haftung für Rückstände Parabolantenne Rechtsanwaltskosten Wohnungseigentumsgesetz Reparaturen Wohnungseigentumsverwalter Reparaturkosten Gegensprechanlage Rottweiler in Eigentumswohnung Rücklagen Sondernutzungsrecht Sondernutzungsrecht Grundbuch Spitzboden Stellplatz Stellplatz Sondereigentum Strom Teilungserklärung Tiefgarage Tiefgaragenplatz Umbau Terrasse Umstellung auf Fernwärme unpünktliche Zahlung von Wohngeld Verjährung von Wohngeldansprüchen Versorgungssperre Verwalter Schadensersatz Verwalterwechsel Haftung Verwaltungskosten Verwaltungsunterlagen Eigentümer Wahl Verwaltungsbeirat Wanddurchbruch Wäsche waschen Eigentumswohnung Wasserkosten Zufahrt zum Grundstück Eigentümer Anspruch Auskunft vom Verwalter Einsicht Abrechnung Wohnungsverwalter WOHNUNGSEIGENTUMSGESETZ

Anfechtung Eigentümerbeschluss

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